Haushalt 2022
Haushaltssatzung der Gemeinde Riegelsberg für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S.682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08./09. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341), hat der Gemeinderat Riegelsberg am 21. März 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 23.436.010 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 24.442.112 €
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf - 1.006.102 €
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.224.625 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.444.650 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf - 2.220.025 €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.145.000 €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 856.000 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 289.000 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 1.145.000 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 2.808.350 €
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 5.000.000 €
§ 5
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 153.392,98 €
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 852.709,02 €
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- Grundsteuer A - 300 v. H.
b) für die Grundstücke
- Grundsteuer B - 384 v. H.
2. Gewerbesteuer 400 v. H.
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 21.03.2022 beschlossene Stellenplan.
Riegelsberg, den 21.03.2022
Der Bürgermeister
Klaus Häusle