Zur Wahrung der Interessen von Menschen mit Behinderung bestellt der Gemeinderat einen Behindertenbeauftragten. Dieser wirkt darauf hin, dass die Verantwortung des Gemeinde, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.
Beauftragter für die Belange behinderter Menschen
Funktion derzeit nicht besetzt