Die barrierefreie Gestaltung des ÖPNV ist ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Deshalb hat auch der Gesetzgeber mit §8 Abs. 3 des Personenförderungsgesetzes (PBefG) die Aufgabenträger verpflichtet, eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen.

Das Saarland, stellvertretend durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz gewährt den Kommunen zur Umsetzung der hierzu notwendigen Maßnahmen im Rahmen des Gemeindeverkehrsgesetzes Saarland ( GVFG-Saarland) Landeszuwendungen über das Förderprogramm NMOB-Barrierefreiheit als Anteilsfinanzierung in einer Höhe von bis zu 90 %.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes konnten bisher in vier Bauabschnitten 23 Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden.

LED-Beleuchtung Sportplatz Walpershofen

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Die Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Die Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Bauzeit: 14 Monate

Baukosten: 1,9 Mio €

Diese Einzelmaßnahme wurde mit einem maßgeblichem Anteil von 2/3 der Gesamtkosten durch Bundes- und Landesmittel der Städtebauförderung im Rahmen des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (seit 2020 überführt in das neue Programm „Lebendige Zentren“) finanziert.

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr