Starkregenereignisse haben in den letzten Jahren zugenommen, teilweise mit verheerenden Auswirkungen. Daher hat die Gemeinde Riegelsberg die Erstellung von einem Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept beschlossen. Die Aufstellung des Konzeptes erfolgt im Auftrag und in Kooperation mit dem Gemeinderat, den Fachbehörden, Helfern der Freiwilligen Feuerwehr sowie durch aktive Beteiligung der Bevölkerung. Fachlich unterstützt werden diese Prozesse durch das Ingenieurbüro Reihsner PartG.mbB aus Wittlich.

Das Jahr 2018 hat im Saarland hohe Schäden durch außergewöhnliche Starkregenereignisse erfahren. Durch Überflutungen infolge von Starkregen kam es zu teils erheblichen Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Viele saarländische Städte und Gemeinden mussten im Jahr 2018 erleben, was es bedeutet, durch extreme Niederschläge innerhalb kürzester Zeit massiv überflutet zu werden. Während sich im Herbst und Winter die Hochwasser länger ankündigen, sind gerade in den Sommermonaten Sturzfluten durch Gewitterregen räumlich und zeitlich kaum vorhersagbar. Es kann praktisch den einen Ortsteil sintflutartig treffen und in einem anderen fallen nur ein paar Tropfen. Angesichts des prognostizierten Klimawandels werden diese Ereignisse in den kommenden Jahrzehnten zunehmen und vermehrt zu Überflutungen führen. Dieser Umstand muss zu einer Neuorientierung im Umgang mit Starkregen führen.
Neben den technischen Schutzmaßnahmen ist auch eine Vielzahl anderer Vorsorgemaßnahmen erforderlich. Das reicht von der Optimierung der Gefahrenabwehr, über Information und Eigenvorsorge der Bevölkerung und richtiges Verhalten, wenn die Sturzfluten kommen bis hin zu Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft.
Die Gemeinde Riegelsberg hat bereits im Jahr 2018 eine Studie zur Starkregengefährdung erstellen lassen. Darauf aufbauend wird nun im Sinne einer zukunftsorientierten Hochwasservorsorge ein Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept für die beiden Gemeindebezirke Riegelsberg und Walpershofen vom Ingenieurbüro Reihsner PartG. mbB aus Wittlich ausgearbeitet. Das Projekt wird finanziell mit 90% Zuschuss vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unterstützt. Der Bewilligungsbescheid i.H.v. 40.066,11 € wurde der Gemeinde Riegelsberg im Rahmen der Auftaktveranstaltung am  21.01.2020 vom Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Herrn Reinhold Jost überreicht.

Niederschrift

Reihsner PartG. mbB Beratende Ingenieure
Eichenstraße 45
54516 Wittlich

Projektleiter:
Dipl.-Ing. (FH) Sebastian Reihsner M.Sc.
Dipl.-Ing. (FH) Brita Knappstein

Telefon: 06571 – 90 250
E-Mail: info(at)reihsner.de

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Riegelsberg erfolgt über ein ca. 85 km großes Kanalsystem. Das produzierte Abwasser wird über das Kanalsystem der Kläranlage in Walpershofen zugeleitet.
Sämtliche Ablaufleitungen Ihrer Waschbecken, Toiletten, Badewannen, Duschen, Wasch- und Spülmaschinen etc. sind über Ihre Grundstücksanschlussleitung an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen und bilden ein zusammenhängendes Rohrsystem. Zu dem häuslich produzierten Abwasser wird zum größten Teil aber auch das Niederschlagswasser der Dachflächen, Parkplätze und der Straßen in das öffentliche Mischwassersystem eingeleitet. Staut sich das Abwasser im Kanal z. B. durch starke Regenfälle auf, drückt sich das Abwasser gleichzeitig auch in die angeschlossenen Hausanschlussleitungen zurück. Dort steigt es maximal bis auf das Niveau der Straßenoberkante (Rückstauebene) an.

Neben starken Regenfällen kann der Rückstau auch durch folgende Ereignisse ausgelöst werden:
•    Pumpenausfall
•    Kanalverstopfung durch Schäden im Kanal
•    Kanalspülung
•    Hochwasser im Vorfluter, z.B. einem Bach oder Fluss. (Der Vorfluter liegt höher, sodass in tieferen Regionen bei Hochwasser das Regenwasser nicht mehr abfließen kann.)

Was versteht man unter der Rückstauebene:
Die Rückstauebene markiert den höchstmöglichen Stand des Abwassers an einer bestimmten Stelle in einem Kanalsystem. Die Rückstauebene liegt auf der Höhe der Straßenoberfläche vor dem zu betrachtenden Gebäude. Allein schon aus wirtschaftlichen Gründen sind die Kanäle nicht so dimensioniert, dass sie außergewöhnlich starke Regenfälle aufnehmen und normal abtransportieren können, dementsprechend kommt es bei Starkregenereignissen von Zeit zu Zeit vor, dass das Kanalnetz bis zu dieser Rückstauebene einstaut (d. h. voll Wasser steht).

Sind unterhalb der Rückstauebene liegende Einleitungsstellen, wie z. B. im Waschmaschine, Toilette, Waschbecken, Dusche und/oder Bodenablauf ohne Rückstausicherung an die Grundstücksentwässerungsleitung angeschlossen, kann bei einem „Einstau“ der Kanalisation über diese Leitung Abwasser in den Keller eintreten.

Generell müssen alle Entwässerungsleitungen, die unter der Rückstauebene liegen, durch Rückstausicherungen geschützt werden. Dies ist auch in der Kanalanschlusssatzung der Gemeinde Riegelsberg unter §8 Abs. 1 festgelegt.

Welchen Vorteil hat eine Rückstausicherung:
Eine funktionierende und richtig eingebaute Rückstausicherung verhindert, dass Abwasser aus dem Kanal in die häuslichen Abwasserleitungen zurück staut. Dadurch kann kein Abwasser aus dem Hausanschlusskanal in den Keller rückstauen.
Auch in Gebieten mit getrennter Ableitung von Schmutz- und Regenwasser muss für den Schmutzwasseranschluss eine Rückstausicherung vorgesehen werden, wenn Einleitungs-stellen unterhalb der Rückstauebene vorhanden sind.

Hinweise und weiteres Infomaterial:
Bitte nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen Interesse ernst. Nur bei ihrer Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau und daraus folgenden Überschwemmungsschäden gegeben.
Für den ordnungsgemäßen Einbau der Rückstausicherung wenden sie sich bitte an einen Fachbetrieb für sanitäre Anlagen und Installationen.

Weitere Informationen:

RÜCKSTAU-Broschüre - Schutz vor Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz (ZKE-Saarbrücken)

 

 

Die Starkregen- und Hochwasserereignisse über Pfingsten haben uns allen die Gefahren des Klimawandels und seiner Folgen in einer drastischen Art und Weise vor Augen geführt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Heizölverbraucheranlagen besitzen, haben durch das Hochwasser Schäden an ihren Heizöltanks oder anderen Anlagenteilen erlitten. Zunächst gilt in diesem Fall, durch einen Fachbetrieb zu überprüfen, ob die Anlage repariert werden kann. Da die Errichtung, Instandsetzung und Stilllegung von Heizöltanks mit einem Volumen von über 1.000 Liter generell nur von Fachbetrieben durchgeführt werden darf, sollten Sie sich, um Missverständnisse zu vermeiden, vor Beginn der Arbeiten den Fachbetriebsnachweis zeigen lassen. Selbst wenn keine äußeren Schäden an den Öltanks erkennbar sind, sollten Fachbetriebe eine Funktionsprüfung der Heizölverbraucheranlage durchführen. Da seit dem 5. Januar 2023 Heizölverbraucheranlagen hochwassersicher nachzurüsten sind, müssen Sie auch unabhängig von Schäden prüfen lassen, ob Ihr Tank bereits hochwassersicher ist oder hier weitere Maßnahmen erforderlich sind. Haben Sie festgestellt, dass Heizöl aus Ihrer Anlage ausgetreten ist, dann muss der Betrieb sofort eingestellt werden und ein Fachbetrieb muss den Öltank leeren. Des Weiteren ist unverzüglich das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz bzw., bei dessen Nichterreichbarkeit, die nächste Polizeidienststelle zu benachrichtigen.

Weitere Informationen zu einem effektiven Schutz des Öltanks vor Hochwasser oder mögliche alternative Energieträger erhalten Sie bei den FAQs des saarländischen Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:
www.saarland.de/heizoel

Neben den Folgen für die Heizölverbraucheranlagen wurden nach dem Rückzug der Wassermassen weitere Schäden sichtbar. Im Geäst von Bäumen und Sträuchern hängende oder auf Flächen zurück gebliebene Abfälle sowie Schlämme von über ihre Ufer getretenen Gewässern müssen ebenfalls beseitigt werden. Auch hier hat das Ministerium allgemeine Informationen zum Umgang mit diesen Hochwassernachwirkungen zusammengestellt:
www.saarland.de/nhuf

Heizölverbraucheranlagen (Heizöllageranlagen) und Hochwasser

Kontakt:

Kay Fleischmann
06806 930-153
bauverwaltung(at)riegelsberg.de

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