Hier können Sie den Vorentwurf der Südumgehung einsehen:

Vorentwurf Südumgehung

Lärmaktionslpan Stufe II

Lärm, insbesondere Straßenverkehrslärm, ist inzwischen in vielen Kommunen zum Problem geworden. Er kann bei den Bürgerinnen und Bürgern zu hohen Belastungen führen. Nach Aussagen des Umweltbundesamtes fühlen sich in Deutschland fast 60% der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt, davon mehr als 10 % stark oder äußerst stark. Unter Lärm versteht man dabei Geräusche, die als unangenehm und belästigend empfunden werden. Lärm ist also die subjektive Bewertung von Schallereignissen.

Deshalb wurde am 25. Juni 2002 vom Europäischen Parlament und vom Rat die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) verabschiedet. Mit ihr soll im Rahmen der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädlichen Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Dazu wurde in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um die Lärmbelastung zu verringern bzw. nicht weiter ansteigen lassen zu können.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde am 13. Juni 2017 in einer Bürgerversammlung vorgestellt. Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, den Lärmaktionsplanentwurf vom 12. Juni 2017 bis zum 12. Juli 2017 im Rathaus der Gemeinde Riegelsberg einzusehen. Den Trägern öffentlicher Belange wurde ebenfalls die Möglichkeit gegeben, zum Lärmaktionsplan Stellung zu nehmen. Nach Einarbeitung und Überprüfung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Lärmaktionsplan Stufe II am 18. September 2017 im Gemeinderat beschlossen.

Lärmaktionslpan Stufe III

Der Gemeinderat Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 29.10.2018 den Lärmaktionsplan Stufe III beschlossen. Es stehen mit diesem Lärmaktionsplan Stufe III somit Daten zur Verfügung, die die Entwicklung der Lärmbelastung, den Umsetzungsgrad von Lärmschutzmaßnahmen und deren Wirksamkeit dokumentieren.
Diese Zusammenstellung und Bewertung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung im Bereich der gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu beachtenden Hauptverkehrsstraßen in der Gemeinde Riegelsberg ist hier dargestellt.

Lärmaktionsplan Stufe IV

Mit der Richtlinie 2015/996 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden wurde europaweit ein einheitliches Berechnungsverfahren für Umgebungslärm festgeschrieben. Das Verfahren wurde in Deutschland durch die „Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) – BUB“ und die „Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm – BEB“ eingeführt.

Durch diese relevante Änderung in den Berechnungsmethoden ergab sich für die Hauptverkehrsstraßen im Saarland die Notwendigkeit einer kompletten Neukartierung in 2022.

Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen obliegt den Gemeinden; sie erfolgte für die Gemeinde Riegelsberg 2022, wie bereits bei den vorangehenden Kartierungen, landesweit einheitlich. Auf den Ergebnissen dieser Kartierung baut der Lärmaktionsplan auf.

Der Gemeinderat Riegelsberg hat am 13. Mai 2024 den Lärmaktionsplan der Stufe 4 beschlossen.

Weiterführende Informationen

Lärmaktionsplan Stufe II

Lärmaktionsplan Stufe III

Lärmaktionsplan Stufe IV

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr