Das Entfernen von Bäumen unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorgaben, da einige Baumarten bzw. Bäume ab einem bestimmten Umfang unter Naturschutz stehen.

Geschützt sind

  • Bäume mit einem Stammumfang von 100 und mehr Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend.

Nicht geschützt sind

  • Obstbäume mit Ausnahme von Walnuss- und Esskastanienbäume, Einzelobstbäume oder Obstbäume in Reihen und Gruppen, soweit sie für das Orts- oder Landschaftsbild prägende Funktion haben,
  • Nadelbäume mit Ausnahme von Eiben,
  • Bäume, die Wald im Sinne des § 2 des Saarländischen Waldgesetzes sind.

Behördlich angeordnete Ersatzpflanzungen sind ohne Beschränkung auf einen bestimmten Stammumfang geschützt.

Weiterführende Informationen

Baumschutzsatzung

Kontakt:

Heike Schmidt-Steimer
06806 930-132
h.steimer(at)riegelsberg.de

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr