Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:

Urlaub Bürgermeister

Der Bürgermeister der Gemeinde Riegelsberg, Herr Klaus Häusle, befindet sich in der Zeit vom 15.07.24 bis 29.07.04.2024 nicht im Dienst. 

Die Vertretung übernimmt in der Zeit vom 15.07. – 25.07.2024 der Erste Beigeordnete, Herr Dennis Detzler und in der Zeit vom 26.07. – 29.07.2024 der Beigeordnete, Herr Dominik Blaes.

 

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Beigeordneten der Gemeinde Riegelsberg

Der Gemeinderat Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 08. Juli 2024 die Wahl des Ersten Beigeordneten bzw. Beigeordneten durchgeführt.

Gemäß §§ 65 Absatz 4 und 56 Absatz 5 KSVG in Verbindung mit § 78 Abs.1 Satz 2 KWG ist das Wahlergebnis öffentlich bekannt zu machen.

Herr Dennis Detzler wurde zum Ersten Beigeordneten gewählt.

Zum Beigeordneten wurde Herr Dominik Blaes gewählt.

Riegelsberg, den 09. Juli 2024
Der Bürgermeister
Klaus Häusle

Baustelleninfo zur Maßnahme Sanierung der B 268: Vorstellung Bauabschnitte

Baumaßnahme mit Aufteilung der Bauabschnitte

Baustelleninfo zur Maßnahme Sanierung der B 268 von Einmündung Riegelsberger Straße bis Einmündung Russenweg

Die Maßnahme wird wie geplant am 12.07.2024 wie folgt begonnen:

Bauabschnitt I:
12.07.2024, Freitag ab ca. 14.00 Uhr, Einrichten der Verkehrssicherung mit Vollsperrung
13.07.2024, Samstag Durchführung der Fräsarbeiten
15.07.2024, Montag Beginn der Instandsetzungsarbeiten
Dauer der Arbeiten in BA I bis voraussichtlich 04.08.2024

Umleitung BA I

Ausführungsplanung BA I

Fundgegenstände im Fundbüro

Im Fundbüro der Gemeinde Riegelsberg wurden in den letzten 3 Monaten folgende Fundgegenstände abgegeben:

1    goldener Ring
1    Puppe
1    Earpods
1    iPad
div.     Schlüssel

Eigentumsrechte können während der Dienststunden auf dem Bürgerbüro des Rathauses bis zum 04.08.2023 geltend gemacht werden.

Riegelsberg, 04.07.2024

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde

Im Auftrag
gez.
Bauer, GBed.

Bekanntmachung über die Verlegung des Wochenmarktes

Der Wochenmarkt im Ortsbezirk Riegelsberg wird am 17.07.2024, 24.07.2024 und am 31.07.2024 wegen der Baumaßnahme an der B268 (Saarbrücker Straße) neben den Rathausvorplatz verlegt. 

Riegelsberg, 24.06.2024

Der Bürgermeister 

gez.

Klaus Häusle

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses und der Sitzverteilung für Gemeinderat Riegelsberg, Ortsrat Riegelsberg und Ortsrat Walpershofen

mehr…

Bekanntmachung

Wegen Erneuerung der Wasserhauptleitung und Wasserhausanschlüsse wird am
Montag, 24.06.2024, bis Freitag, 13.09.2024, eine Vollsperrung in der Dorfstraße 71
– 87, angeordnet.

Ich bitte die betroffenen Anwohner um Kenntnisnahme und Beachtung der 
verkehrsbehördlichen Anordnung.

Riegelsberg, den 17.06.2024

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde

Klaus Häusle
 

Änderung der Öffnungszeiten beim Standesamt der Gemeinde Riegelsberg

Das Standesamt der Gemeinde Riegelsberg ist ab sofort ausschließlich
wie nachfolgend aufgeführt geöffnet:

Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach vorheriger
Absprache jedoch möglich.

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und unter 
standesamt@riegelsberg.de oder unter 06806/930129 möglich. 
Bei Anfragen via Mail bitte ich Sie, nach Möglichkeit eine 
Kontakttelefonnummer zur Verfügung zu stellen. Das Standesamt 
wird sich dann bei Rückfragen zu Ihren Anliegen persönlich mit 
Ihnen in Verbindung setzen.

Vorsprachen ohne Termin sind nicht möglich.

Riegelsberg, den 13.06.2024
Der Bürgermeister

gez.
Klaus Häusle

 

 

Bekanntmachung

Reisepassanträge

Die Lieferzeit für Reisepässe hat sich vorübergehend auf mindestens 8 Wochen 
verlängert. Eine Mehrgebühr für die Express-Lieferung beträgt 32,00 Euro. 
Auf die Terminvergabe im Bürgerbüro möchte ich Sie hinweisen.

Bitte beachten Sie diesen Umstand bei der Reiseplanung.

Riegelsberg, 18.06.2024

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde

gez.
Klaus Häusle

 

 

Änderung der Öffnungszeiten beim Standesamt der Gemeinde Riegelsberg

Das Standesamt der Gemeinde Riegelsberg ist ab sofort ausschließlich wie nachfolgend aufgeführt geöffnet:

Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach vorheriger Absprache jedoch möglich.

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und unter standesamt@riegelsberg.de oder unter 06806/930129 möglich. 
Bei Anfragen via Mail bitte ich Sie, nach Möglichkeit eine Kontakttelefonnummer zur Verfügung zu stellen. Das Standesamt wird sich dann bei Rückfragen zu Ihren Anliegen persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vorsprachen ohne Termin sind nicht möglich.

Riegelsberg, den 13.06.2024
Der Bürgermeister

gez.
Klaus Häusle

 

Update: B 268 – Anpassung der Baumaßnahme in der Ortsdurchfahrt Riegelsberg – Neuer Zuschnitt der Bauabschnitte

Bei der am 12. Juli 2024 beginnenden Sanierung der B 268 in der Ortsdurchfahrt Riegelsberg (Regionalverband Saarbrücken) durch den Landesbetrieb für Straßenbau, die Gemeinde Riegelsberg und die Saarbahn GmbH können die Bauabschnitte angepasst werden, um Anregungen von betroffenen Bürgerinnen, Bürgern und Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. Die ursprünglich geplanten sieben Bauabschnitte wurden auf sechs reduziert und diese teilweise neu zugeschnitten.

Die Änderungen betreffen den Bereich zwischen der Einmündung der „Riegelsberger Straße“ und der Einmündung der Straße „Am Auerberg“. Der frühere Bauabschnitt (BA) 3 wird auf der Höhe der Zufahrt zur Deutschen Post geteilt. Der südliche Teilabschnitt wird dem BA 1 und der nördliche Teilabschnitt dem BA 2 zugeordnet. Zur Klarstellung wird der BA 1 als „BA 1 neu“ und der BA 2 als „BA 3 neu“ definiert. Ein BA 2 existiert damit in der neuen Benennung nicht mehr. Der „BA 3 neu“ wird zudem um circa 50 Meter (bis Hausnummer 120) in den bisherigen BA 7 verlängert. Dieser reduziert sich damit gleichzeitig um diese Länge und wird zu „BA 7 neu“. Die Bauabschnitte 4, 5 und 6 bleiben von den Änderungen unberührt.

Durch die Änderungen ergibt sich folgende Neuaufteilung der Gesamtmaßnahme:

•    BA 1 neu: Einmündung „Riegelsberger Straße“ bis Zufahrt „Deutsche Post“ (gegenüber Hausnummer 47)
•    BA 3 neu: Zufahrt „Deutsche Post“ bis „Autohaus M. Gribitsch“ (Hausnummer 120)
•    BA 4: Einmündung „Russenweg“ bis Einmündung „Talstraße“
•    BA 5: Einmündung „Talstraße“ bis Einmündung „Alleestraße“
•    BA 6: Einmündung „Alleestraße“ bis Einmündung „Am Auerberg“
•    BA 7 neu: Einmündung „Am Auerberg“ bis „Autohaus M. Gribitsch“ (Hausnummer 120)

Der Bauzeitenplan für die neuen Abschnitte wird derzeit erarbeitet und nach Fertigstellung umgehend veröffentlicht.

Die Sanierung der Ortsdurchfahrt Riegelsberg ist eine Gemeinschaftsmaßnahme des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS), der Gemeinde Riegelsberg und der Saarbahn GmbH. Auf circa 1,7 Kilometern finden in der „Saarbrücker Straße“ zwischen der Einmündung „Riegelsberger Straße“ und der Einmündung „Russenweg“ umfangreiche Straßenbau- und Gleisbauarbeiten statt. Während die Saarbahn in zwei Bereichen die Gleiskörper saniert, wird die Gemeinde Riegelsberg Arbeiten am Trinkwassernetz durchführen. Der LfS erneuert gemeinsam mit der Gemeinde die Fahrbahn, defekte Rinnenplatten und Bordsteine. Die Straßensanierung erfordert aufgrund der gleichzeitigen Gleisbauarbeiten und der geringen Fahrbahnbreite eine Vollsperrung. Die Maßnahme ist daher in mehrere Bauabschnitte unterteilt.

Die Abschnitte BA 1 neu und BA 3 neu werden in den Sommerferien umgesetzt. Im Anschluss folgen die Bauabschnitte BA 4 bis BA 7 neu, jeweils mit einer Bauzeit von voraussichtlich einer Woche.

Während der Bauabschnitte BA 1 neu und BA 3 neu wird der Verkehr für den Individualverkehr und den Saarbahnverkehr voll gesperrt. Für die Fahrgäste der Saarbahnlinie S1 wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Bei den folgenden Bauabschnitten fährt der Saarbahnverkehr wieder planmäßig, während die Vollsperrung für den Individualverkehr bestehen bleibt.

Die Umleitung führt von der „Wolfskaulstraße“ über die „Köllner Straße“, die „Riegelsberger Straße“, die „Bärenbergstraße“, die „Schulstraße“, die „Engelfanger Straße“ und die „Hauptstraße“ zurück auf die B 268. Die Gegenrichtung verläuft entsprechend umgekehrt.

Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abgestimmt. Neben den beschriebenen Einschränkungen beim Saarbahnverkehr wirkt sie sich auf die Linienführung des Busverkehrs aus. Die endgültigen Informationen über Änderungen in den Fahrplänen werden die Linienbetreiber ihren Fahrgästen zur Verfügung stellen.

Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke im Bereich der Baufelder ist je nach Baufortschritt nur begrenzt möglich. Die betroffenen Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge außerhalb der Baustelle zu parken. Die Information der Anlieger erfolgt rechtzeitig mit Handzetteln in den Briefkästen vor Ort. Zusätzlich wird der LfS über die einzelnen Bauabschnitte rechtzeitig gesondert informieren.

Bei der Planung der Maßnahme hat der LfS die täglichen Verkehrsmengen der B 268 berücksichtigt und nutzt daher die Ferienzeit. Dennoch muss mit Verkehrsstörungen gerechnet werden. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, auf Verkehrsmeldungen zu achten und etwas mehr Fahrzeit einzuplanen.

 

Information an die Grundstückseigentümer der Dorf-, Garten- und der Ziegelhütter Straße sowie dem Schulweg in Riegelsberg

Das Gemeindewasserwerk Riegelsberg lässt die Wasserleitung von Dorfstraße 50 bis Hausnr.66 erneuern
Die vorbereitenden Arbeiten beginnen am 24.06.2024. Die Bauzeit beträgt ca. drei Monate. Bei der 
Verlegung der Leitung wird die gesamte Baustelle in mehrere Abschnitte unterteilt. Die Straßensperrung 
in den Bauabschnitten wird halbseitig durchgeführt. Während der Arbeiten kann es vorübergehend zu Trübungen 
des Trinkwassers kommen. Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass es bei der Verlegung der Wasserleitung zu 
Rohrbrüchen kommen kann, in deren Folge das Wasser, ohne vorherige Benachrichtigung, kurzfristig abgestellt wird.
Für die in dieser Zeit auftretenden Unannehmlichkeiten bitte ich um Verständnis.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Gemeindewasserwerkes Riegelsberg unter der Telefonnummer 
06806 / 930 - 166 jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister als Werkleiter

Klaus Häusle
 

Vorbildliches Engagement im Naturschutz wird gewürdigt – Vorschläge für PaulHaffner-Naturschutzmedaille können eingereicht werden


Zum fünften Mal wird das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Persönlichkeiten, die sich für den Erhalt und die Pflege der saarländischen Natur und Landschaft einsetzen, mit der Paul-Haffner Naturschutzmedaille auszeichnen. Personen, die sich in diesem Bereich besonders verdient gemacht haben, können daher ab sofort dem Ministerium für die Preisverleihung vorgeschlagen werden.
„Die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer, die uneigennützig für den Schutz von Lebensräumen eintreten, haben eine Vorbildfunktion in unserer Gesellschaft. Viele Aufgaben im Naturschutz wären ohne dieses ehrenamtliche Engagement nicht zu bewältigen. Das möchten wir wertschätzen und würdigen“, sagt Umweltministerin Petra Berg.

Vorbild für die Auszeichnung ist Dr. h.c. Paul Haffner, Nestor der Floristik und Vegetationskunde im Saarland, der über die Landesgrenzen hinaus bekannt ist. Paul Haffner hat als Biologie-Lehrer ganze Schüler-Generationen begeistert und sich jahrzehntelang für den Naturschutz im Landkreis Merzig-Wadern engagiert. „Das Interesse an Natur- und Umweltschutz ist zwar groß, aber leider fehlt es an Nachwuchs in diesem Bereich. Seit Jahren schrumpft die Zahl der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und der Artenkenner im Naturschutz. Mit der Verleihung der Paul Haffner-Medaille setzen wir daher auch auf die Vorbildfunktion. Deshalb werden nicht nur langjährige, erfahrene Naturschützerinnen und Naturschützer geehrt, sondern auch junge, engagierte und vorbildhafte Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler“, betont die Ministerin.

Die Paul-Haffner-Naturschutzmedaille der saarländischen Landesregierung wird einmal jährlich, in der Regel um den Todestag Paul Haffners, dem 12. Oktober, verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die anerkannten Naturschutzverbände, die Landesregierung, die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken, die Städte und Gemeinden sowie jede natürliche Person. Eine Jury, bestehend aus der Ministerin als Vorsitzende, zwei Vertretern des hauptamtlichen und zwei Vertretern des ehrenamtlichen Naturschutzes, wird auf Grundlage der Vorschläge den zu Ehrenden bestimmen.
Es können Personen – in Ausnahmefällen auch Personengruppen – ausgezeichnet werden, die ihren Wohnsitz im Saarland, in Rheinland-Pfalz, in einem an das Saarland angrenzenden Landkreis oder einer in einem solchen Landkreis gelegenen oder an das Saarland angrenzenden kreisfreien Stadt, in Luxemburg oder im Departement Moselle in Frankreich haben und ein langjähriges oder vorbildliches, nachhaltiges und überwiegend ehrenamtliches Engagement im Bereich des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes schwerpunktmäßig im Saarland haben. 

Vorschläge werden bis zum 26. Juli 2024 entgegengenommen. Der Vorschlag sollte eine Beschreibung der Person und der Tätigkeit beinhalten und auf eine Din-A4-Seite passen. Die Vorschläge können beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eingereicht werden: Geschäftsstelle Paul-Haffner Naturschutzmedaille, Keplerstraße 18 in 66117 Saarbrücken, E-Mail: paulhaffnermedaille@umwelt.saarland.de

Pressekontakt:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Pressestelle
Tel.: 0681 501 – 4710
E-Mail: presse@umwelt.saarland.de

Wichtige Informationen zum Hochwassergeschehen in Riegelsberg

- Wir bitten darum, ab sofort keinen Sperrmüll mehr an der Köllertalhalle anzuliefern. Der Sammelplatz wurde geschlossen. Ab sofort ist eine Anlieferung auf den Wertstoffhof wie folgt möglich: Am 22.05.2024 außerplanmäßig von 12:00 bis 19:00 Uhr. Darüber hinaus zu den regulären Öffnungszeiten des Wertstoffhofes.
- Sollten Betroffene Bautrocknungsgeräte benötigen, bitten wir diesbezüglich um Anfrage unter der Telefonnummer 930-165.
- Auch für weitergehende Fragen steht die Hotline unter der 930-165 zur Verfügung.
- Antrag auf Gewährung einer Hochwasserhilfe
- Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe nach Elementarschäden-Richtlinien

Ihr Bürgermeister

Klaus Häusle



Änderung und Erweiterung Bebauungsplan „Mischnutzung Ecke Walpershofer Strasse – Saarbrücker Strasse“ in der Gemeinde Riegelsberg, Ortsteil Riegelsberg

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 13.05.2024 die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße – Saarbrücker Straße” gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße – Saarbrücker Straße“ ersetzt dabei innerhalb seines Geltungsbereiches den bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan von 2020.

Jedermann kann die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Mischnutzung Ecke Walpershofer Straße – Saarbrücker Straße”, bestehend aus Plan und Begründung sowie dem schalltechnischen Gutachten, im Rathaus der Gemeinde Riegelsberg, Zimmer 2.21, während der allgemeinen Dienststunden (Montag – Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr; Montag – Donnerstag: 13:00 – 15:30 Uhr) einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hinweise gem. § 44 BauGB

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 12 Abs. 6 KSVG) der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Kommune unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Riegelsberg, den 15.05.2024

Der Bürgermeister

gez. Klaus Häusle


Bebauungsplan „Neubau Kita und Feuerwehr Walpershofen“ in der Gemeinde Riegelsberg, Ortsteil Walpershofen

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Neubau Kita und Feuerwehr Walpershofen“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In der Gemeinde Riegelsberg besteht ein hoher Bedarf an Kita- und Krippenplätzen. Vor diesem Hintergrund soll im Ortsteil Walpershofen in der Herchenbacher Straße die bestehende Kindertageseinrichtung erweitert werden. Darüber hinaus ist auch der Neu- und Erweiterungsbau der Feuerwehr am bestehenden Standort aufgrund gestiegener Anforderungen und dem daraus resultierenden Platzbedarf innerhalb des Plangebietes als mögliche Standortalternative vorgesehen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,6 ha.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet überwiegend eine Gemeinbedarfsfläche sowie in einem kleineren Teilbereich eine Fläche für Landwirtschaft vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.riegelsberg.eu unter folgendem Pfad: (https://www.riegelsberg.eu/bauen-umwelt)  veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Riegelsberg, Saarbrücker Straße 31 in 66292 Riegelsberg, Zimmer Nr. 2.21, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: (Montag – Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr; Montag – Donnerstag: 13:00 – 15:30 Uhr)

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse gemeinde@riegelsberg.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Riegelsberg, den 15.05.2024

Der Bürgermeister

gez. Klaus Häusle

Planzeichnung

Textteil

Begründung


Bebauungsplan „Neubau Kita und Feuerwehr Walpershofen“ in der Gemeinde Riegelsberg, Ortsteil Walpershofen

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 13.05.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Kita und Feuerwehr Walpershofen“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.

In der Gemeinde Riegelsberg besteht ein hoher Bedarf an Kita- und Krippenplätzen. Vor diesem Hintergrund soll im Ortsteil Walpershofen in der Herchenbacher Straße die bestehende Kindertageseinrichtung erweitert werden. Darüber hinaus ist auch der Neu- und Erweiterungsbau der Feuerwehr am bestehenden Standort aufgrund gestiegener Anforderungen und dem daraus resultierenden Platzbedarf innerhalb des Plangebietes als mögliche Standortalternative vorgesehen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,6 ha.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet überwiegend eine Gemeinbedarfsfläche sowie in einem kleineren Teilbereich eine Fläche für Landwirtschaft vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.


Riegelsberg, den 15.05.2024

Der Bürgermeister

gez. Klaus Häusle












Standesamt Riegelsberg: Änderung der Öffnungszeiten

Das Standesamt der Gemeinde Riegelsberg ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr für Sie geöffnet.

Ich bitte Sie um vorherige Terminvereinbarung unter standesamt@riegelsberg.de oder unter 06806/930129. 

Vorsprachen ohne Termin sind derzeitig nicht möglich.
 
Riegelsberg, den 29.04.2024
Der Bürgermeister 
gez.
Klaus Häusle






Kontakt:

Bürgermeisterbüro
06806 930-111
gemeinde(at)riegelsberg.de

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr