Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:

Notfalldienst der Ärzte

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (inkl. Kinderärzte / Augenärzte / HNO-Ärzte)

Sie erreichen den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet:
Von Samstag, 8.00 Uhr, bis Montag, 8.00 Uhr, an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester), an Rosenmontag sowie an Brückentagen von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr am Folgetag.

Bereitschaftsdienstpraxen ab 01.01.2025

Bereitschaftsdienstpraxis Saarbrücken Winterberg
Im Klinikum Saarbrücken
Winterberg 1, 66119 Saarbrücken

Bereitschaftsdienstpraxis Lebach
Im Caritas-Krankenhaus Lebach
Heeresstraße 49, 66822 Lebach

Bereitschaftsdienstpraxis Saarlouis
Im Marienhaus Klinikum Saarlouis
Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis

Bereitschaftsdienstpraxis St. Wendel
Im Marienkrankenhaus St. Wendel
Am Hirschberg 1, 66606 St. Wendel

Bereitschaftsdienstpraxis Merzig
In den SHG Kliniken
Trierer Straße 148, 66663 Merzig

Bereitschaftsdienstpraxis Homburg
Im Universitätsklinikum des Saarlandes-Gebäude
Gebäude 57.2 (Chirurgie), 66421 Homburg

*Bereitschaftsdienstpraxis Neunkirchen
Im Diakonie Klinikum Neunkirchen der Kreuznacher Diakonie
Brunnenstraße 20, 66538 Neunkirchen
(Ausschließlich an Wochenenden und Feiertagen (ohne Heiligabend, Silvester, Rosenmontag und Brückentage) von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Die Standorte Saarbrücken am Caritas Klinikum, in Püttlingen, in Sulzbach, in St. Ingbert und in Losheim sind ab 01.01.2025 geschlossen

Kinder- und jugendärztliche Bereitschaftspraxen ab 01.01.2025

Kinder- und jugendärztliche Bereitschaftspraxis
Im Klinikum Saarbrücken
Winterberg 1, 66119 Saarbrücken

Kinder- und jugendärztliche Bereitschaftspraxis
Im Marienhausklinikum Neunkirchen (Kohlhof)
Klinikweg 1-5, 66539 Neunkirchen

Richtfest des Neubaus der freiwilligen Ganztagsschule an der Grundschule Hilschbach-Walpershofen. Ein weiterer Meilenstein für die Bildung und Betreuung der Kinder in Riegelsberg

Am Neubau der freiwilligen Ganztagsschule an der Grundschule Hilschbach-Walpershofen wurde am Mittwoch, dem 18. Dezember 2024 Richtfest gefeiert. Der Anbau markiert einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur und der Betreuungsangebote in der Gemeinde Riegelsberg. Mit 191 Schülerinnen und Schülern, von denen aktuell 106 die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, ist die Notwendigkeit einer angemessenen und modernen Infrastruktur an der Grundschule in der Ellerstraße von großer Bedeutung.

Derzeit ist die Nachmittagsbetreuung provisorisch in den Kellerräumen der Grundschule untergebracht. Diese Räumlichkeiten eignen sich langfristig nicht als angemessene Räumlichkeiten für die Schülerinnen und Schüler, da sie über unzureichende Beleuchtung und Belüftung verfügen. Die jetzigen Kapazitäten stießen an ihre Grenzen und konnten den aktuellen Bedarf nicht mehr decken. Die Gemeinde Riegelsberg ist sich ihrer Verantwortung als Schulträger bewusst und hat den Entschluss gefasst, diese unzumutbare Situation durch den Neubau zu ändern.

Qualitative Verbesserung durch den Neubau

Mit dem Anbau wird die infrastrukturelle und qualitative Grundlage für ein verbessertes Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag geschaffen. Der Baubeginn war im April 2024. Die Fertigstellung des Projekts ist für Sommer 2025 geplant, wobei die Baukosten auf 6.010.000 Euro veranschlagt sind. 

Zusätzlich wird die Gemeinde ca. 1.100.000 Euro in den Brandschutz des Bestandsgebäudes investieren.

Förderungen und Programme für die Zukunft

Die Realisierung dieses wichtigen Projekts wird durch verschiedene Förderprogramme unterstützt. Eine wesentliche Finanzierung in Höhe von rund 2.100.000 Euro wird durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) bereitgestellt. Weitere finanzielle Beiträge stammen aus dem Investitionsprogramm Bildung und Betreuung, dem Schulbauprogramm Baustein, des Schulförderprogrammes Infrastrukturausbau sowie dem Förderprogramm Ganztagsbetreuung Grundschulen und weiterer möglicher Bedarfszuweisungen des Landes. 

Ein erster Förderbescheid in Höhe von 400.000 Euro wurde von Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot im Rahmen der Feierstunde überreicht.

Beteiligte am Bau: Kompetente Partner für eine erfolgreiche Umsetzung

Der Baufortschritt wird von erfahrenen Partnern getragen. Das Architekturbüro Roth Wohnig zeichnet für die Planung verantwortlich, während das Ingenieurbüro ITG Braun die Haustechnik koordiniert. Bereits der Rohbau wurde von der Firma Görgen früher als geplant fertiggestellt, ein Beweis für die effiziente Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Dank der schnellen Lieferung und Installation von Fenstern durch Metallbau Dröschel konnte das Gebäude zügig geschlossen werden, sodass die folgenden Gewerke Anfang 2025 mit ihrer Arbeit beginnen können. Für die Dacharbeiten zeichnet die Firma Krein GmbH verantwortlich. Eine Notabdichtung wurde bereits installiert, um den weiteren Baufortschritt zu gewährleisten.

„Ich bin gemeinsam mit allen am Projekt Beteiligten sehr stolz auf den bisherigen Fortschritt und freue mich bereits jetzt darauf, mit der Fertigstellung des Neubaus im Sommer 2025 eine moderne und zukunftsweisende Bildungs- und Betreuungsmöglichkeit für die Kinder am Schulstandort Hilschbach-Walpershofen zu schaffen“, so Bürgermeister Klaus Häusle.

Entsorgungsverband Saar: Geänderte Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr

Das EVS Kunden-Service-Center ist telefonisch unter der Nummer 0681 5000-555 am 23. Dezember von 08:00 bis 16:30 Uhr, am 27. Dezember von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie am 30. Dezember von 8:00 bis 16:30 Uhr erreichbar. In der Zeit vom 23. bis zum 31. Dezember wird keine Vor-Ort-Beratung angeboten.

Das EVS Wertstoff-Zentrum Köllertal, die Deponien/Umladestationen Illingen und Mandelbachtal-Ormesheim bleiben vom 23. bis 31. Dezember geschlossen. Die Abfallverwertungsanlage des EVS in Velsen hat regulär geöffnet, am 24. und 31. Dezember jedoch nur von 06:30 bis 13:00 Uhr.

Informationen zu den Öffnungszeiten der EVS-Anlagen gibt es stets aktuell unter www.evs.de

19. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Gemeinde Riegelsberg vom 17.12.1990

Auf Grund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes –KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I, S. 1119) und der §§ 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes –KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I, S. 1119) und des § 15 Abs. 4 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) in der Fassung vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1352), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2024 (Amtsbl. I S. 286) hat der Gemeinderat Riegelsberg am 09.12.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Fassung vom 17. Dezember 1990 wird wie folgt geändert:

§ 1 erhält folgende Fassung:

Die Benutzungsgebühren (unter Berücksichtigung der Beiträge an den Entsorgungs-verband und der Abwasserabgaben) werden gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Kanalgebührensatzung) vom 17. Dezember 1990 wie folgt festgesetzt:

Benutzungsgebühren pro cbm Wasserverbrauch          4,22 €

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Riegelsberg, den 10. Dezember 2024

Der Bürgermeister
Klaus Häusle 

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 KSVG, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten.

Riegelsberg, den 13. Dezember 2024

Der Bürgermeister
Klaus Häusle

 

 

 

Schließung kommunaler Einrichtungen zwischen Weihnachten und Neujahr

Die Gemeinde Riegelsberg schließt ihre Ämter und kommunalen Einrichtungen in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025.
Von dieser Schließung betroffen sind neben dem Rathaus auch der Zweckverband Wertstoffhof Köllertal.

Beurkundung von Sterbefällen 
Das Standesamt ist ausschließlich zur Beurkundung von Sterbefällen am 27.12.2024 in der Zeit von 9 Uhr - 12 Uhr geöffnet und telefonisch unter der Rufnummer 06806/930-129 zu erreichen.

Bestattungsterminierungen
können zusätzlich zu den bereits bekannten Zeiten an Feiertagen und Wochenenden telefonisch auch am 23. und 27. Dezember 2024 während der Zeit von 10 Uhr – 12 Uhr unter der Rufnummer 06806/930-164 erfolgen.

Notdienst Gemeindewasserwerk
Den Notdienst des Wasserwerkes erreichen Sie in dringenden Fällen unter der Rufnummer 06806/930-166. 

Wahlamt
Für die Ausstellung von Wählbarkeits- und Wahlrechts-bescheinigungen ist das Wahlamt am 23.12.24, am 27.12.2024 und am 30.12.2024 jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet und telefonisch unter der Nummer 06806/930-137 zu erreichen.

Der Bürgermeister
Klaus Häusle

Preisverleihung „Umweltwettbewerb 2024“

Durch die Lenkungsgruppe „Erstellung Klima- und Naturschutzkonzept“ der Gemeinde Riegelsberg wurde dieses Jahr zum ersten Mal ein Umweltwettbewerb initiiert. Mit den beiden Themen „Wer hat den Garten mit den meisten Blüh-Pflanzen für Bienen“ und „Wer hat den Garten mit den meisten essbaren Pflanzen, Obst uns Strauchgehölzen“ hatten interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit , sich mit ihren Gärten zu bewerben.

Im Anschluss wurden die Gärten der eingereichten Bewerbungen durch ein Expertenteam aus der Lenkungsgruppe begutachtet und prämiert.

Am 17.11.2024 fand feierlich die Prämierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer statt. Bei der Veranstaltung wurde auch die Lenkungsgruppe mit den einzelnen Themengebieten vorgestellt. Zudem referierte ein ansässiger Imker über die Bedeutung der Bienen im Bereich Naturschutz als auch ein Mitglied der Lenkungsgruppe über die Wichtigkeit von essbaren Pflanzen im Gemeindegebiet.

Bei der Preisverleihung „Wer hat den Garten mit den meisten Blüh-Pflanzen für Bienen“ erhielt Frau Scherwarth den 1. Platz, den 2. Platz die Familie Salm und den 3. Platz belegte Frau Martin.

Bei der Preisverleihung „Wer hat den Garten mit den meisten essbaren Pflanzen“ belegte die Familie Schneider den 1. Platz, den 2. Platz Frau Hector und den 3. Platz Frau Scherwarth. 

Die Veranstaltung verdeutlichte nochmal die Wichtigkeit von Klima- und Umweltschutz in einer Gemeinde und das dies nur zusammen mit mehreren Akteuren, wie z. B. mit ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, erfolgreich gelingen kann.

Bild: Gemeinde Riegelsberg

BEKANNTMACHUNG des Zweckverbandes Wertstoffhof Köllertal

Das Wertstoff-Zentrum Köllertal, Am Mühlengarten 4, 66292 Riegelsberg, ist in der Zeit vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024 geschlossen.

Riegelsberg, 13. November 2024

Der Verbandsvorsteher
Gez. Klaus Häusle

Sprechstunde Mobiler Beratungsdienst des Sozialamtes des Regionalverbandes Saarbrücken

Die Sprechstunde des Mobilen Beratungsdienstes findet im ersten  Halbjahr 2025 jeweils in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr an den nachfolgenden Terminen im Rathaus Riegelsberg statt:

  • Dienstag, 07.01.2025
  • Dienstag, 04.02.2025
  • Dienstag, 11.03.2025
  • Dienstag, 08.04.2025
  • Dienstag, 06.05.2025
  • Dienstag, 03.06.2025

Eine Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt ist über sozialamt@rvsbr.de bzw. über Tel. 0681/506-4949 bzw. 4948 möglich.

 

Einebnung von Grabstätten auf dem Waldfriedhof Riegelsberg

Die gemäß § 10 in Verbindung mit § 11 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Riegelsberg festgesetzte Nutzungsfrist (=Ruhefrist) für Gräber, welche bis zum 31.12.2024 in den folgenden Grabfelder abgelaufen sind, werden eingeebnet.

Feld 58 vollständig
Feld 35 vollständig
Feld 42 vollständig
Grab mit der Nummer 37-1-4
Grab mit der Nummer 3-1-2

Die Nutzungsberechtigten bzw. Hinterbliebenen, die für die Pflege der Gräber verantwortlich sind, werden aufgefordert, alle baulichen Anlagen (Grabsteine, Grabplatten, Einfriedungen), insofern sie von einer von ihnen selbst beauftragten Fachfirma entfernt werden sollten, sowie die Bepflanzung und sonstige Gegenstände nach Ablauf der Nutzungszeit, also spätestens bis

31.03.2025 

zu beseitigen.

Nach Ablauf dieser Frist werden alle nicht entfernten Anlagen von der Gemeinde entschädigungslos entsorgt. 

Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Riegelsberg, Friedhofsverwaltung,  Saarbrücker Str. 31, Zimmer 2.05, Herrn Winterhalter, 

Telefon: 06806 / 930-152 oder per Mail: friedhof@riegelsberg.de.

Riegelsberg, 18.11.2024

Gemeinde Riegelsberg
Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle 

Der Entsorgungsverband Saar informiert: Verlegung der Abfuhrtermine für die Bio- und Restabfalltonnen über Weihnachten 2024

Wegen der beiden Weihnachtsfeiertage verschieben sich die regulären Abfuhrtermine für die Restabfall- und Biotonnen wie folgt:

Die Leerungstermine von Montag, den 23. Dezember werden auf Samstag, den 21. Dezember vorgezogen. Der Abfuhrtermin für Dienstag, den 24. Dezember, verschiebt sich auf Montag, den 23. Dezember. Die Abfuhrtermine von Mittwoch, den 25. Dezember, werden auf Dienstag, den 24. Dezember verlegt. Der Abfuhrtermin für Donnerstag, den 26. Dezember, wird auf Freitag, den 27. Dezember verschoben, und der Termin für Freitag, den 27. Dezember, erfolgt am Samstag, den 28. Dezember.

Aktuelle Informationen zu den Abfuhrterminen, einschließlich aller Feiertagsregelungen, sind jederzeit auf der Website www.evs.de/abfuhrtermine oder in der kostenfreien EVS Abfall-App verfügbar, die in den App-Stores heruntergeladen werden kann. 

Der Entsorgungsverband Saar informiert: Abfuhrtermine für die Restabfall- und Biotonne 2025 unverändert

Die Abfuhrtermine für die Restabfall- und Biotonne in Riegelsberg bleiben 2025 unverändert. Die aktuellen Termine können auf der Website des EVS unter www.evs.de/abfuhrtermine eingesehen und heruntergeladen werden. Der adressgenaue Online-Kalender bietet Wochen-, Monats- und Jahresübersichten sowie eine praktische E-Mail-Erinnerungsfunktion. 

Zusätzlich bietet die kostenlose EVS Abfall-App, die in den App-Stores erhältlich ist, eine Übersicht der Abfuhrtermine und die Möglichkeit, sich per Push-Nachricht an die Termine erinnern zu lassen. Die App enthält auch nützliche Funktionen wie einen Standortfinder zu den EVS Wertstoff-Zentren und Zugang zu Online-Formularen. Das Abfall-ABC gibt Hinweise zur richtigen Entsorgung der einzelnen Abfälle und Wertstoffe. Weitere Informationen sind unter www.evs.de/abfall-app verfügbar.

Schneeräumungs- und Streupflicht

Die Gemeinde Riegelsberg weist hiermit auf die örtlichen Regelungen zur Vermeidung von Unfällen durch Eis und Schnee im öffentlichen Verkehrsbereich und auf die Verpflichtung zur Sicherung der Gehwege hin.

Nach der Satzung über die Straßen- und Wegereinigung in der Gemeinde Riegelsberg sind Gehwege werktags in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 09:00 bis 20:00 Uhr in einer Breite von mindestens 1 m von Schnee und Eis freizuhalten.

Bei Straßen und Plätzen ohne Gehwege (z.B. in verkehrsberuhigten Bereichen) ist in der gleichen Zeit entlang der Häuser oder der Platzgrenze eine Gehbahn von min. 1 m Breite für den Fußgängerverkehr freizuhalten. Bei Verbindungswegen innerhalb von bebauten Gebieten ist die Reinigungspflicht ebenfalls den beiderseitigen Anliegern auferlegt.

Entlang der Saarbahnstrecke ist folgendes zu beachten:

Bei der Räumung der jeweils 3m breiten Fahrbahn entlang der Saarbahnstrecke ist es unvermeidbar, dass je nach Schneemenge der Schnee durch Räumfahrzeuge teilweise auf die Gehwege geschoben werden muss. Dabei können bereits geräumte Gehwege wieder mit Schnee bedeckt werden. Ich bitte hierfür um Verständnis und bitte zugleich darauf zu achten, dass bei der Gehwegräumung (1 m Breite) der Schnee nicht auf der Fahrbahn abgelagert wird.

Die Autofahrer werden gebeten, ihre Fahrzeuge so zu parken, dass eine Räumung der Gehwege ordnungsgemäß erfolgen kann und die Räum- und Streufahrzeuge ungehindert alle Straßen (mindestens 3 m Fahrbahnbreite erforderlich!) befahren können.

Ich bitte die Bürger um Kenntnisnahme und Beachtung der Bekanntmachung. 

Riegelsberg, 21. November 2024

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde

Klaus Häusle                                               

Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Riegelsberg

Die Kleinschimmhalle Pflugscheid ist von Montag, dem 23. Dezember 2024 
bis Mittwoch, dem 01. Januar 2025 (einschließlich) geschlossen.

Der Bürgermeister
als Betriebsleiter

gez.
Klaus Häusle

Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Riegelsberg

Die Kleinschwimmhalle Pflugscheid ist von Montag, dem 23. Dezember 2024  bis Mittwoch, dem 01. Januar 2025 (einschließlich) geschlossen.

Der Bürgermeister
als Betriebsleiter
gez.

Klaus Häusle

Verpachtung des Restaurants Riegelsberghalle in Riegelsberg mit Exklusivbewirtschaftungsrecht für die Mehrzweckhalle, den Konferenzraum, sowie die Kegelbahnen

Für die Verpachtung des Restaurants in der Riegelsberghalle wird ab sofort ein/e Pächter/in mit gastronomischer Kompetenz (Kenntnisse, Fähigkeiten und Gastronomieerfahrungen) gesucht. Günstige Pachtbedingungen, sehr gute Parkmöglichkeiten und eine Pächterwohnung (4ZKB) sind vorhanden und bieten eine hervorragende Möglichkeit zur Verwirklichung von Gastronomiekonzepten.

Weitere Auskünfte sowie die Leistungsbeschreibung können beim Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Riegelsberg (Tel. 06806-930-161, Herr Winter) und im Internet unter www.riegelsberg.eu oder auch im Rahmen einer Ortsbesichtigung erlangt werden.

Bewerbungen mit den erforderlichen Unterlagen sind bis zum 03. Januar 2025 zu richten an: Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Riegelsberg, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg.

6. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze und die Einforderung von Kleinbeträgen bei der Grundsteuer in der Gemeinde Riegelsberg vom 14. November 1995

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt 1997 S. 682), zuletzt geändert durch  Gesetz vom
12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S. 1119), der §§ 1,2 und 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom
26. April 1978 (Amtsblatt I S. 409) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt I S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S. 1119), der §§ 25 und 28 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 Nr. 108), hat der Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg am 11.11.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze und die Einforderung von Kleinbeträgen bei der Grundsteuer in der Gemeinde Riegelsberg vom 14. November 1995 wird wie folgt geändert:

§ 1 erhält folgende Fassung:

Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)              300 v. H.

Grundsteuer B (für die bebauten und baulich nutzbaren Grundstücke)    370 v. H

Gewerbesteuer                                                                                     400 v. H.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Riegelsberg, 11. November 2024

Der Bürgermeister

Klaus Häusle

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 KSVG, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten.

Riegelsberg, den 18. November 2024

Der Bürgermeister

Klaus Häusle

 

 

Bekanntmachung Über die Verlegung des Wochenmarktes vom Marktplatz auf den Rathausvorplatz im Ortsbezirk Riegelsberg

Der Wochenmarkt wird im Ortsbezirk Riegelsberg vorübergehend vom Marktplatz auf den Rathausvorplatz verlegt.

Riegelsberg, 15.11.2023
Der Bürgermeister
Klaus Häusle

Sperrung Teilstück Dorfstraße

Durch die Regenereignisse am 14.08.2024 wurde der Asphalt ist die Dorfstraße vor Hausnummer 2 beschädigt und die Dorfstraße muss in diesem Teilstück vollgesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die Hilschbacher Straße, Ziegelhütter Straße und Gartenstraße und in der Gegenrichtung erfolgt die Umleitung über die Gartenstraße, Ziegelhütter Straße, Saarbrücker Straße.

Riegelsberg, 16.08.2024

Der Bürgermeister 
als Ortspolizeibehörde

gez.
Klaus Häusle

 

Änderung der Öffnungszeiten beim Standesamt der Gemeinde Riegelsberg

Das Standesamt der Gemeinde Riegelsberg ist ab sofort ausschließlich wie nachfolgend aufgeführt geöffnet:

Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach vorheriger Absprache jedoch möglich.

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und unter standesamt@riegelsberg.de oder unter 06806/930129 möglich. 
Bei Anfragen via Mail bitte ich Sie, nach Möglichkeit eine Kontakttelefonnummer zur Verfügung zu stellen. Das Standesamt wird sich dann bei Rückfragen zu Ihren Anliegen persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Vorsprachen ohne Termin sind nicht möglich.

Riegelsberg, den 13.06.2024
Der Bürgermeister

gez.
Klaus Häusle

 

Kontakt:

Bürgermeisterbüro
06806 930-111
gemeinde(at)riegelsberg.de

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr