Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:
Der Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Riegelsberg informiert
Die Kleinschwimmhalle Pflugscheid ist am Faschingssonntag, dem 02. März und am Rosenmontag, dem 03. März 2025 (einschließlich) geschlossen.
Der Bürgermeister
als Betriebsleiter
gez.
Klaus Häusle
nächste Sitzung des Gemeinderates Riegelsberg am 27.01.2025
Die 6. Sitzung des Gemeinderates Riegelsberg findet am Montag, 27.01.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Neubau Feuerwehrgerätehaus Löschbezirk Walpershofen
Hier: Standortentscheidung nach Machbarkeitsstudie
1.1 Neubau Feuerwehrgerätehaus Löschbezirk Walpershofen
Hier: Standortentscheidung nach Machbarkeitsstudie
2 5. Änderungssatzungssatzung zur Satzung über die Veranstaltung und Ordnung von Wochenmärkten und Volksfesten (Kirmessen) in der Gemeinde Riegelsberg
3 Vorstellung des Projektes „Saar66“ durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit; hier: Antrag der SPD-Fraktion
4 Ausschreibung der Stelle der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
5 Mitteilungen
6 Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
7 Neuverpachtung Restaurant Riegelsberghalle
8 Vergabe restlicher Bodenbelagsarbeiten in der Lindenschule
9 Vergaben
10 Bauangelegenheiten
10.1 Sanierung des Schulhofs der Grundschule Pflugscheid, hier Vorstellung der Entwurfsplanung
11 Personalangelegenheiten
11.1 Einstellung eines Mitarbeiters (m/w/d) für den Fachbereich 3 -Finanzen,
hier: Ausschreibung der Stelle
11.2 Einstellung eines Mitarbeiters (m/w/d) für den Bereich des Gde.-Bauhofes,
hier: Erneute Ausschreibung der Stelle
11.3 Einstellung eines Mitarbeiters (m/w/d) für den Fachbereich 4 -Technische Dienste- (Techniker Tiefbau),
hier: Aufhebung der Ausschreibung
11.4 Nachfolgepersonalisierung für den Fachbereich 4 -Technische Dienste-,
hier: Ausschreibung der Stelle
12 Mitteilungen
13 Verschiedenes
Klaus Häusle
Aktualisierte öffentliche Bekanntmachung zum Ortsrat Walpershofen am 22.01.2025
Die 6. Sitzung des Ortsrates Walpershofen findet am Mittwoch, 22.01.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Mitteilungen
2 Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
3 5. Änderungssatzungssatzung zur Satzung über die Veranstaltung und Ordnung von Wochenmärkten und Volksfesten (Kirmessen) in der Gemeinde Riegelsberg
4 Sachstand AWO KiTa Buchschachen
5 Mitteilungen
6 Verschiedenes
Werner Hund
nächste Sitzung des Ortsrates Riegelsberg am 21.01.2025
Die 6. Sitzung des Ortsrates Riegelsberg findet am Dienstag, 21.01.2025 um 18:15 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Seniorennachmittag 2025
2 Mitteilungen
3 Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
4 5. Änderungssatzungssatzung zur Satzung über die Veranstaltung und Ordnung von Wochenmärkten und Volksfesten (Kirmessen) in der Gemeinde Riegelsberg
5 Mitteilungen
6 Verschiedenes
Heiko Walter
nächste Sitzung des Ortsrates Walpershofen am 22.01.2025
Die Sitzung des Ortsrates Walpershofen findet am Mittwoch, 22.01.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Mitteilungen
2 Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
3 5. Änderungssatzungssatzung zur Satzung über die Veranstaltung und Ordnung von Wochenmärkten und Volksfesten (Kirmessen) in der Gemeinde Riegelsberg
4 Mitteilungen
5 Verschiedenes
Nachruf Jürgen Klein
Entsorgungsübersicht Wertstoffzentrum Köllertal ab 01.01.2025
Vertretung des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg
Bürgermeister Klaus Häusle wird in der Zeit vom 24.01. – 02.02.2025 durch den Ersten Beigeordneten Herrn Dennis Detzler vertreten.
Abholung der Weihnachtsbäume
In der Gemeinde Riegelsberg und gleichzeitig im Ortsteil Walpershofen werden am
Montag, 20. Januar 2025, Dienstag 21.01.2025 und Mittwoch 22.01.2025
die Weihnachtsbäume eingesammelt.
Sowohl für Riegelsberg als auch Walpershofen müssen “alle“ Weihnachtsbäume unabhängig von den oben genannten Abfuhrterminen bereits
am Montag, den 20.01.2025 ab 05:00 Uhr
gut sichtbar vor dem Anwesen auf dem Bürgersteig zum Abholen bereitgestellt werden. Die Bäume sind so bereitzulegen, genau wie bei der Bereitstellung Ihrer Abfallgefäße, dass keine Beeinträchtigungen für Fußgänger entstehen. Ich mache nochmals darauf aufmerksam, dass Weihnachtsbäume die in Vorgärten abgelegt werden, in den frühen Morgenstunden als solche nicht erkennbar sind und dann nicht abgefahren werden.
Ich bitte um Beachtung folgender Hinweise:
Jeglicher Christbaumschmuck ist gänzlich von den Bäumen zu entfernen,
der einzelne Weihnachtsbaum darf ein Höhenmaß von 2,20 Meter nicht übersteigen, sollten größere Weihnachbäume vorhanden sein, müssen diese zurückgeschnitten werden,
der Stamm des Baumes darf maximal einen Durchmesser von 12 cm haben.
Wenn die hier genannten Hinweise nicht beachtet werden, wird der Weihnachtbaum nicht abgefahren.
Sollten Sie vergessen haben Ihren Weihnachtsbaum bereitzustellen, dann können Sie diesen mittwochs in der Zeit von 10.00 und 16:00 Uhr zur Kompostieranlage Riegelsberg, Holzer Straße bringen.
Haben Sie Probleme mit der Abfuhr von Ihrem Weihnachtsbaum, wenden Sie sich bitte direkt an meinem Mitarbeiter, Herrn Winterhalter, Telefon: 06806/930-152.
Riegelsberg, 04.11.2024
Der Bürgermeister
Gez.
Klaus Häusle
EVS Abfuhrkalender für Riegelsberg für das Jahr 2025
19. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Gemeinde Riegelsberg vom 17.12.1990
Auf Grund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes –KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I, S. 1119) und der §§ 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes –KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I, S. 1119) und des § 15 Abs. 4 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) in der Fassung vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1352), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2024 (Amtsbl. I S. 286) hat der Gemeinderat Riegelsberg am 09.12.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Fassung vom 17. Dezember 1990 wird wie folgt geändert:
§ 1 erhält folgende Fassung:
Die Benutzungsgebühren (unter Berücksichtigung der Beiträge an den Entsorgungs-verband und der Abwasserabgaben) werden gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Kanalgebührensatzung) vom 17. Dezember 1990 wie folgt festgesetzt:
Benutzungsgebühren pro cbm Wasserverbrauch 4,22 €
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Riegelsberg, den 10. Dezember 2024
Der Bürgermeister
Klaus Häusle
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 KSVG, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten.
Riegelsberg, den 13. Dezember 2024
Der Bürgermeister
Klaus Häusle
Einebnung von Grabstätten auf dem Waldfriedhof Riegelsberg
Die gemäß § 10 in Verbindung mit § 11 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Riegelsberg festgesetzte Nutzungsfrist (=Ruhefrist) für Gräber, welche bis zum 31.12.2024 in den folgenden Grabfelder abgelaufen sind, werden eingeebnet.
Feld 58 vollständig
Feld 35 vollständig
Feld 42 vollständig
Grab mit der Nummer 37-1-4
Grab mit der Nummer 3-1-2
Die Nutzungsberechtigten bzw. Hinterbliebenen, die für die Pflege der Gräber verantwortlich sind, werden aufgefordert, alle baulichen Anlagen (Grabsteine, Grabplatten, Einfriedungen), insofern sie von einer von ihnen selbst beauftragten Fachfirma entfernt werden sollten, sowie die Bepflanzung und sonstige Gegenstände nach Ablauf der Nutzungszeit, also spätestens bis
31.03.2025
zu beseitigen.
Nach Ablauf dieser Frist werden alle nicht entfernten Anlagen von der Gemeinde entschädigungslos entsorgt.
Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Riegelsberg, Friedhofsverwaltung, Saarbrücker Str. 31, Zimmer 2.05, Herrn Winterhalter,
Telefon: 06806 / 930-152 oder per Mail: friedhof@riegelsberg.de.
Riegelsberg, 18.11.2024
Gemeinde Riegelsberg
Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle
Sperrung Teilstück Dorfstraße
Durch die Regenereignisse am 14.08.2024 wurde der Asphalt ist die Dorfstraße vor Hausnummer 2 beschädigt und die Dorfstraße muss in diesem Teilstück vollgesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die Hilschbacher Straße, Ziegelhütter Straße und Gartenstraße und in der Gegenrichtung erfolgt die Umleitung über die Gartenstraße, Ziegelhütter Straße, Saarbrücker Straße.
Riegelsberg, 16.08.2024
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez.
Klaus Häusle