Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:

Änderung der verkehrsbehördlichen Anordnung zur Vollsperrung in der Herchenbacher Straße 73

Die Vollsperrung in der Herchenbacher Straße 73 aufgrund des defekten Kanalhausanschlusses wird auf Montag, 07.04.2025 bis Donnerstag, 17.04.2025, täglich von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr, verlegt. Der Verkehr kann zu beiden Seiten abfließen. Für Anlieger ist frei bis Baustelle.

Der morgendliche Schulbus um 07.07 Uhr ist von dieser Sperrung nicht betroffen.

Ich bitte die betroffenen Anwohner um Kenntnisnahme und Beachtung der verkehrsbehördlichen Anordnung.

Riegelsberg, den 28.03.2025
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Klaus Häusle

Aktualisierte öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung des Gemeinderates am 31.03.2025

Die 8. Sitzung des Gemeinderates Riegelsberg findet am Montag, 31.03.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil

Eröffnung der Sitzung 
1Beteiligung der Gemeinde Riegelsberg an der ABG gGmbH-Beteiligungsbericht gemäß § 115 Abs. 2 KSVG für das Geschäftsjahr 2023-Vorlage des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2025
2Wirtschaftsplan 2025 des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
3Einführung einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Riegelsberg
4"Für ein naturnahes Riegelsberg - Änderung der bestehenden Baumschutzsatzung"
4.1 (Nachtrag)"Für ein naturnahes Riegelsberg - Änderung der bestehenden Baumschutzsatzung"
5Entfernung von Umlaufsperren auf Radwegen und Beseitigung von Gefahrenstellen in der Radinfrastruktur
6Mitteilungen
7Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

8Modellregion Riegelsberg
9Vergaben
9.1Beschaffung Konferenzanlage
9.2Vorinformation und Vergabe Linie 142
9.3Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
9.4Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Schulhofs der Grundschule Pflugscheid, hier Vergabe der Abbrucharbeiten der Asphaltflächen
10Bauangelegenheiten
10.1Modernisierung Turnhalle Lindenschule Hier: Vergabe Lüftungsanlage
10.1.1 (Nachtrag)Modernisierung Turnhalle Lindenschule Hier: Vergabe Lüftungsanlage
11Personalangelegenheiten
11.1Einstellung eines Mitarbeiters (m/w/d) für den Bereich des Gde.- Bauhofes,hier: Konkrete Entscheidung hinsichtlich der Besetzung der Stelle
11.2Einstellung eines Mitarbeiters (m/w/d) für den Fachbereich 3 - Finanzen,hier: Konkrete Entscheidung hinsichtlich der Besetzung der Stelle
11.3Einstellung eines Mitarbeiters (m/w/d) für den Fachbereich 3 - Finanzen - (Bereich Vollstreckung)hier: Konkrete Entscheidung hinsichtlich der Besetzung der Stelle
11.4Nachfolgepersonalisierung für den Fachbereich 4 -Technische Dienste-,hier: Festlegung des weiteren Verfahrens
12Mitteilungen
12.1Information zur Auftragserteilung für den Anbau der Nachmittagsbetreuung Grundschule Hilschbach-Walpershofen
12.2Sachstand Verfahren Fachbereichsleitung 2
13Verschiedenes

Klaus Häusle

Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg am Sonntag, dem 28. September 2025

Gemäß § 74 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der derzeit geltenden Fassung, gebe ich bekannt, dass für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg als Wahltag der 28. September 2025 und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl der 12. Oktober 2025 festgesetzt wurde.

Gleichzeitig fordere ich gemäß den §§ 22, 23, 24, 24a, 72 und 76 KWG und den Bestimmungen der §§ 18, 19, 100 und 104 Kommunalwahlordnung (KWO) in der derzeitig geltenden Fassung die politischen Parteien und Wählergruppen sowie Einzelpersonen auf, bis spätestens am 66. Tag vor der Wahl, also Donnerstag, 24. Juli 2025, 18.00 Uhr, Wahlvorschläge für die am 28. September 2025 stattfindende Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Riegelsberg, Rathaus Zimmer 1.08 bzw. Zimmer 1.13, einzureichen. Die Wahlvorschläge sind in dreifacher Ausfertigung, nach dem Muster der Anlage 11a bzw. Anlage 11b zu § 104 Absatz 2 der KWO einzureichen. Die dem Wahlvorschlag beizufügenden Anlagen sind nur in einer Ausfertigung erforderlich.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 24. Juli 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.

Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass neben der Einreichung eines Wahlvorschlages auch eine beamtenrechtliche Bewerbung der Bewerberin / des Bewerbers notwendig ist, die ebenfalls bis zum 24. Juli 2025 vorzulegen ist.

Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Ist zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden, so findet die Wahl nicht statt. In diesem Fall wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister vom Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg gewählt.

Wählbarkeit
Nach § 54 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der derzeit gültigen Fassung ist zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister wählbar jede oder jeder Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Inhalt und Form der Wahlvorschläge
A) Parteien und Wählergruppen
Parteien und Wählergruppen haben ihren Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 11a KWO einzureichen.
Sie haben dabei insbesondere Folgendes zu beachten:
1.    Jede Partei oder Wählergruppe kann im Wahlgebiet nur einen Wahlvorschlag, der nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten darf, einreichen. Der Wahlvorschlag muss den Namen der einreichenden Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese angeben.
2.    Die Bewerberin/der Bewerber ist in geheimer Abstimmung in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes zu wählen.
3.    Die Bewerberin/der Bewerber muss ihrer oder seiner Benennung im Wahlvorschlag schriftlich zustimmen und dabei die Versicherung an Eides statt abgeben, dass sie oder er als Bürgermeisterin oder Bürgermeister jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Die Zustimmungserklärung kann nicht zurückgenommen werden.
4.    Die Bewerberin/der Bewerber ist im Wahlvorschlag mit Familiennamen, Vornamen, Beruf, Geburtsdatum, Wohnort und Wohnung aufzuführen.
5.    In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson.
    Soweit das KWG nichts anderes bestimmt, ist nur die Vertrauensperson, bei deren Verhinderung die stellvertretende Vertrauensperson berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson sollen in der Gemeinde Riegelsberg wohnen.
6.    Der Wahlvorschlag muss von drei Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Jede Unterzeichnerin und jeder Unterzeichner muss dabei ihren oder seinen Familien- und Vornamen, ihren oder seinen Wohnort sowie ihren oder seine Wohnung angeben.
Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung durch Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber ist zulässig.
7.    Der Wahlvorschlag einer Partei bedarf der Bestätigung durch die für die Gemeinde zuständige Parteileitung.

Mit den Wahlvorschlägen sind in einfacher Ausfertigung einzureichen:
1.    die Zustimmungserklärung der Bewerberin/des Bewerbers (Anlage 13 KWO),
2.    eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin/des Bewerbers (Anlage 14 KWO),
3.    eine Versicherung an Eides statt der Unionsbürgerin/der Unionsbürgers über ihre/seine Staatsangehörigkeit und dass sie/er im Herkunfts-Mitgliedstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (Anlage 14a KWO),
4.    eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertretungsversammlung (Anlage 15 KWO) nebst Versicherungen an Eides statt (Anlage 16 KWO).

B) Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber
1.    Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber haben ihre Wahlvorschläge nach dem Muster der Anlage 11b KWO einzureichen und persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers trägt den Familiennamen der Bewerberin oder des Bewerbers. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers kann von drei Wahlberechtigten unterschrieben werden; in dem Wahlvorschlag kann eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden.
2.    Mit den Wahlvorschlägen sind in einfacher Ausfertigung einzureichen:
    -    eine Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 14 KWO),
    -    eine Versicherung an Eides statt als Unionsbürgerin oder Unionsbürger über ihre/seine Staatsangehörigkeit und dass sie/er im Herkunfts-Mitgliedstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (Anlage 14a KWO).

C) Unterstützung eines Wahlvorschlages
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der letzten Gemeinderatswahl oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz zugefallen ist, bedarf der Unterstützung von mindestens 99 wahlberechtigten Bürgerinnen oder Bürgern der Gemeinde Riegelsberg. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber.
Der Unterstützung des Wahlvorschlags einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.

Zur Unterstützung eines Wahlvorschlages einer Partei oder Wählergruppe oder einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers haben sich die Wahlberechtigten bis spätestens zum 24. Juli 2025, 18.00 Uhr, persönlich in ein beim Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg (Rathaus Riegelsberg, Zimmer 1.08 bzw. 1.13, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg) für den jeweiligen Wahlvorschlag aufliegendes Verzeichnis einzutragen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner haben in der Eintragung Vor- und Familienname, Wohnort und Wohnung persönlich und handschriftlich anzugeben. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Eintragung gegeben sein. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist ihre bzw. seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Eine auf dem Unterstützungsverzeichnis geleistete Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden.

Die Unterstützungsverzeichnisse liegen von dem auf den Tag der Einreichung des Wahlvorschlages folgenden Tag bis zum 66. Tag vor der Wahl, Donnerstag, 24. Juli 2025, 18.00 Uhr, zur Eintragung aus. Die Eintragung ist während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr), sowie an den letzten 4 Samstagen vor Ablauf der Frist, also am 28.06.2025, 05.07.2025, 12.07.2025 und 19.07.2025 in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr, möglich.
Die Dienststelle des Gemeindewahlleiters ist am letzten Tag der Einreichungsfrist, Donnerstag, dem 24. Juli 2025, vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Auf die Bestimmungen über die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Unterstützungsverzeichnisses sowie über die Eintragung in ein Unterstützungsverzeichnis in § 22 Abs. 2 KWG und § 17 KWO wird hingewiesen.

Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung verwiesen.

Die für das Einreichen von Wahlvorschlägen für die Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister notwendigen Formulare (Anlagen 11a, 11b, 13, 14, 14a, 15 und 16 zur KWO) stellt das Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg auf Wunsch gerne zur Verfügung.

Diese können ab sofort beim Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg im Rathaus Riegelsberg, Zimmer 1.08 bzw. 1.13 - Tel. 06806/930-119 und 137 -angefordert werden.

Riegelsberg, 26. März 2025

Gemeinde Riegelsberg
Der Gemeindewahlleiter
gez.:
Klaus Häusle
Bürgermeister

Fundkatze


Am 15.03.25 wurde in der Hilschbacher Straße in Riegelsberg ein braun/beiger kastrierter Kater aufgefunden.

Der Kater ist weder tätowiert noch gechipt und befindet sich zurzeit in Pflege.

Wer das Tier vermisst erhält weitere Informationen im Bürgeramt der Gemeinde Riegelsberg – Fundbüro – Tel.: 06806 – 930-123 /-122

Riegelsberg, 17.03.2025

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
i. A.
Telorac, GBed.

verkehrsbehördliche Anordnung

Aufgrund eines defekten Kanalanschlusses wird ab Montag, 31.03.2025 bis Freitag, 11.04.2025, täglich von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr, eine Vollsperrung in der Herchenbacher Straße 73, angeordnet. Der Verkehr kann zu beiden Seiten abfließen. Für Anlieger ist frei bis Baustelle.

Der morgendliche Schulbus um 07.07 Uhr, ist von dieser Sperrung nicht betroffen.

Ich bitte die betroffenen Anwohner um Kenntnisnahme und Beachtung der verkehrsbehördlichen Anordnung.

Riegelsberg, den 24.03.2025
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Klaus Häusle

Entsorgungsverband Saar: Saarland picobello – mehr als 55.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Einsatz für eine saubere Umwelt

Am 21. und 22. März fand bereits zum 20. Mal die saarland picobello MüllSammelaktion, der „Frühjahrsputz für die Umwelt“, statt. Landesweit wurden in allen 52 saarländischen Städten und Gemeinden z.B. Grünflächen und Spielplätze, KiTaund Schulwege, Straßenränder und Waldwege sowie Gewässerränder von „wildem Müll“ befreit. Knapp 1.300 Sammelaktionen waren vorab beim EVS, dem Träger und Koordinator der Kampagne, angemeldet worden. Im Einsatz an den beiden Aktionstagen waren Einzelpersonen, Familien und Nachbarschaftsinitiativen, Ortsräte und Dorfgemeinschaften, Kindertagesstätten, Schulen, Vereine, Verbände und Unternehmen.Mit über 55.000 angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann saarland picobello wieder einen neuen Teilnehmerrekord verzeichnen. Die überwältigende Resonanz zeigt, wie sehr den Saarländerinnen und Saarländern ihre Umwelt am Herzen liegt.

Der Entsorgungsverband Saar bedankt sich herzlich bei allen, die die Sammelaktionen vorbereitet und organisiert bzw. hierbei mitgemacht haben, für ihr Engagement zum Schutz der Umwelt.

Ausgewählte Aktionen werden im Frühsommer 2025 mit original picobello Holzbänken prämiert. Hintergrund: Der Entsorgungsverband Saar ist seit 2011 Träger und Koordinator der Kampagne saarland picobello und nimmt die picobello-Abfälle in seinen Entsorgungsanlagen kostenlos an. Die saarländischen Städte und Gemeinden unterstützen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tatkräftig bei der Organisation ihrer Sammelaktionen vor Ort und organisieren die Abholung des gesammelten Mülls.

Starker Partner von saarland picobello war auch in diesem Jahr wieder Kaufland. Das Unternehmen stellte kostenfrei Arbeitsschutz-Handschuhe für die teilnehmenden Kinder sowie Schwerlast-Abfallsäcke zur Verfügung.

Alles Wichtige zu saarland picobello gibt es ganzjährig unter www.saarlandpicobello.de.
saarland picobello ist Teil der europaweiten Kampagne „Let’s Clean Up Europe“.

Bestellung eines/einer Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Die Gemeinde Riegelsberg beabsichtigt zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen eine Person zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik (Beauftragte/Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen) für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates Riegelsberg zu bestellen.

Zu den Aufgaben des oder der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen gehören

•    Beratung der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die Bürger mit Behinderung betreffen
•    Recht zur Teilnahme an den Sitzungen der Vertretungsorgane der Gemeinde
•    Zusammenarbeit mit Organisationen der örtlichen Behindertenselbsthilfe
•    Bericht an den Gemeinderat Riegelsberg zur Mitte und zum Ende der Wahlperiode über die Tätigkeit.

Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Eine Entschädigung wird nur für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates oder dessen Ausschüsse in Höhe des jeweiligen Sitzungsgeldes für die Gemeinderatsmitglieder gewährt.

Die Bestellung des oder der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird vom Gemeinderat Riegelsberg vorgenommen.
Als Beauftragte sollen möglichst in der Behindertenarbeit erfahrende Personen bestellt werden. Bewerbungen von unerfahrenen Personen werden jedoch ebenfalls begrüßt.

Ihre vollständigen aussagekräftigen Bewerbungsunterlagensenden Sie bitte bis zum 27. April 2025 an

Gemeinde Riegelsberg
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste –
Postfach 11 34
66288 Riegelsberg

Bewerbungen in elektronischer Form sind selbstverständlich ebenfalls möglich. Bitte senden Sie diese in Form einer PDF-Datei an gemeinde@riegelsberg.de.

Riegelsberg, den 19.März 2025
Der Bürgermeister
Klaus Häusle

nächste Sitzung des Gemeinderates Riegelsberg am 31.03.2025

Die 8. Sitzung des Gemeinderates Riegelsberg findet am Montag, 31.03.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Beteiligung der Gemeinde Riegelsberg an der ABG gGmbH
- Beteiligungsbericht gemäß § 115 Abs. 2 KSVG für das Geschäftsjahr 2023
-Vorlage des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2025
2 Wirtschaftsplan 2025 des Zweckverbandes Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
3 Einführung einer Stellplatzsatzung für die Gemeinde Riegelsberg
4 "Für ein naturnahes Riegelsberg - Änderung der bestehenden Baumschutzsatzung"
5 Entfernung von Umlaufsperren auf Radwegen und Beseitigung von Gefahrenstellen in der Radinfrastruktur
6 Mitteilungen
7 Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
8 Modellregion Riegelsberg
9 Vergaben
9.1 Beschaffung Konferenzanlage
9.2 Vorinformation und Vergabe Linie 142
9.3 Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
9.4 Vergabe von Leistungen im Zusammenhang mit der Sanierung des
Schulhofs der Grundschule Pflugscheid, hier Vergabe der Abbrucharbeiten der Asphaltflächen
10 Bauangelegenheiten
10.1 Modernisierung Turnhalle Lindenschule
Hier: Vergabe Lüftungsanlage
11 Personalangelegenheiten
11.1 Einstellung eines Mitarbeiters (m/w/d) für den Bereich des Gde.-Bauhofes,
hier: Konkrete Entscheidung hinsichtlich der Besetzung der Stelle
11.2 Einstellung eines Mitarbeiters (m/w/d) für den Fachbereich 3 - Finanzen,
hier: Konkrete Entscheidung hinsichtlich der Besetzung der Stelle
11.3 Einstellung eines Mitarbeiters (m/w/d) für den Fachbereich 3 - Finanzen - (Bereich Vollstreckung)
hier: Konkrete Entscheidung hinsichtlich der Besetzung der Stelle
11.4 Nachfolgepersonalisierung für den Fachbereich 4 -Technische Dienste-,
hier: Festlegung des weiteren Verfahrens
12 Mitteilungen
12.1 Information zur Auftragserteilung für den Anbau der Nachmittagsbetreuung Grundschule Hilschbach-Walpershofen
12.2 Sachstand Verfahren Fachbereichsleitung 2
13 Verschiedenes

Klaus Häusle

Gewerbeamt Riegelsberg wegen Einführung einer neuen Software geschlossen

Vom 31. März bis 04. April 2025 können wegen einer Softwareumstellung beim Gewerbeamt keine Dienstleistungen angeboten werden. Das Gewerbeamt der Gemeinde Riegelsberg bleibt daher in diesem Zeitraum für den Publikumsverkehr geschlossen.

Ich bitte um Verständnis und empfehle, dringende Angelegenheiten vor oder nach dem genannten Zeitraum zu erledigen.

Riegelsberg, 12. März 2025

Der Bürgermeister
Klaus Häusle

nächste Sitzung des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) am 04.04.2025

Am Freitag, den 04.04.2025, um 09.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses Riegelsberg, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg
eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Zweckverbandes ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) statt.

T a g e s o r d n u n g:

Nichtöffentlicher Teil
1.    Annahme der Niederschrift vom 13.12.2024 – Vorberatung
2.    Jahresabschluss 2023 – Vorberatung
3.    Entlastung des Verbandsvorstehers und seiner Stellvertreter für 2023 – Vorberatung
4.    Wahl des Abschlussprüfers 2024 - Vorberatung
5.    Wirtschaftsplan des Verbandes für das Jahr 2025 - Vorberatung
6.    Erweiterung der Satzung zur Aufnahme einer Beschlussfähigkeit im Umlaufverfahren – Vorberatung
7.    Vergabe der Linie 142 - Vorberatung
8.    Notvergabe der Linien 166 und 167 – Vorberatung
9.    Finanzierung der Linien 132 und 173 – Bericht
10.    Genehmigung/Aufhebung von Haustarifen – Bericht
11.    Mitteilungen und Verschiedenes
Öffentlicher Teil
12.    Annahme der Niederschrift vom 13.12.2024 – Beschluss
13.    Jahresabschluss 2023 – Beschluss
14.    Entlastung des Verbandsvorstehers und seiner Stellvertreter für 2023 – Beschluss
15.    Wahl des Abschlussprüfers 2024 - Beschluss
16.    Wirtschaftsplan 2025 - Beschluss
17.    Erweiterung der Satzung zur Aufnahme einer Beschlussfähigkeit im Umlaufverfahren - Beschluss
18.    Vergabe der Linie 142 – Beschluss
19.    Notvergabe der Linien 166 und 167 – Beschluss
20.    Mitteilungen und Verschiedenes

Der Bevölkerung wird hiervon Kenntnis gegeben.

Verbandsvorsteher
Gez.
Klaus Häusle
Bürgermeister

Gewerbeamt Riegelsberg wegen Einführung einer neuen Software geschlossen

Vom 31. März bis 04. April 2025 können wegen einer Softwareumstellung beim Gewerbeamt keine Dienstleistungen angeboten werden. Das Gewerbeamt der Gemeinde Riegelsberg bleibt daher in diesem Zeitraum für den Publikumsverkehr geschlossen.

Ich bitte um Verständnis und empfehle, dringende Angelegenheiten vor oder nach dem genannten Zeitraum zu erledigen.

Riegelsberg, 12. März 2025

Der Bürgermeister

Klaus Häusle

 

Im Fundbüro der Gemeinde Riegelsberg wurden in den letzten 3 Monaten folgende Fundgegenstände abgegeben

1Banknote
1Bauchtasche mit Geldbörse, In-Ear Kopfhörer und Schlüssel
div.Schlüssel
  

Eigentumsrechte können während der Dienststunden im Bürgerbüro des Rathauses bis zum 10.04.2025 geltend gemacht werden.

Riegelsberg, 10.03.2025

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde

Im Auftrag
gez.
Telorac, GBed.

 

 

 

 

 

Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Riegelsberg


Anlässlich einer in der Gemarkung Walpershofen, Flur 01 (Ellerwiese) beantragten Liegenschaftsvermessung findet für die Flurstücke Nr. 246/4 und 679/242 ein Grenztermin statt.

Hierbei werden die bestehenden Grenzen auf ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis untersucht und - wenn beantragt - neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche Kennzeichnung und Sicherung der Grenzen mit festen und dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Im Grenztermin erfolgt die Anhörung der Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke (Beteiligte) über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen.

Der Grenztermin findet statt am: 07.04.2025 um 10:00 Uhr
Treffpunkt: Vor Haus Rothenbergstraße 19, Walpershofen

Wenn Beteiligte nicht im Grenztermin anwesend sind, werden die Flurstücksgrenzen auch ohne ihre Anwesenheit bestimmt und abgemarkt. Die Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen wird dann schriftlich oder durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können nicht erstattet werden.

Heusweiler, den 12.03.2025

Dipl.-Ing. Thomas Rickmann,
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Städtepartnerschaft Riegelsberg – Gisors

Die Städtepartnerschaft zwischen der Gemeinde Riegelsberg und der Stadt Gisors in Frankreich besteht seit mittlerweile 53 Jahren.

Jedes Jahr an Pfingsten findet ein Austausch statt, bei dem wir uns abwechselnd besuchen und eine schöne Zeit miteinander verbringen. 

Wir als Gemeinde sind froh darüber, dass dieser Austausch nicht nur aus Vertretern der Gemeinden besteht, sondern dass sich auch Riegelsberger Vereine angeschlossen haben. 

 

Einige Bürgerinnen und Bürger, die nicht in einem der teilnehmenden Vereine sind, haben ihr Interesse bekundet bei dieser Städtepartnerschaft mitzuwirken. Daher hat der Ortsrat beschlossen, ein Komitee "Städtepartnerschaft Gisors" ins Leben zu rufen. 

 

Zu einer entsprechenden Infoveranstaltung am Dienstag, den 01. April 2025 um 18.00 Uhr im großen Saal des Rathauses sind alle herzlich eingeladen,  die sich über unsere Partnerschaft mit Gisors informieren möchten oder Interesse haben, bei der Partnerschaft mitzuwirken.

 

Heiko Walter

Ortsvorsteher Riegelsberg

 

 

Die energis-netzgesellschaft mbH informiert über Baumaßnahmen in Riegelsberg

Die energis-Netzgesellschaft mbH verlegt in Riegelsberg in der Saarbrücker-Straße, Ziegelhütter-Straße und in der Hilschbacher- Straße mehrere Nieder- und Mittelspannungskabel zur Ortsnetzversorgung.

Die Baumaßnahme beginnt ab der Saarbrücker-Straße vor Haus Nr.163, und endet in der Hilschbacher-Straße Höhe der energis-netzgesellschaft mbH Ortsnetztrafostation und in der Ziegelhütter-Straße vor Haus Nr. 2.

Die Verlegung der Versorgungsleitungen erfolgt in der Straße und im Gehweg.

In Abstimmung mit den zuständigen Straßenbaulastträgern, wird in der Saarbrücker-Straße, Ziegelhütter-Straße und Hilschbacher-Straße in diesem Abschnitt für den Zeitraum der Ausführung eine Verkehrssicherung mit Umleitungen und eine Ampelanlage für den Öffentlichen Verkehr gestellt.

Die Bauarbeiten beginnen in der 13. oder 14. KW und werden voraussichtlich mit Ende der 19. KW abgeschlossen sein.

Im Verlauf der Arbeiten kann es im Bereich der betroffenen Verkehrsflächen zu Beeinträchtigungen kommen. Diese bitten wir bereits im Vorfeld zu entschuldigen. Alle an den Bauarbeiten beteiligten Unternehmen sind bemüht, die erforderlichen Arbeiten zu aller Zufriedenheit durchzuführen und die Störungen auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Die energis-Netzgesellschaft mbH 

Als regionaler Netzbetreiber sind wir für Planung, Betrieb und Vermarktung des Strom- und Gasverteilnetzes in unserer Region verantwortlich. Die rund 210 Mitarbeiter sorgen mit hoher technischer Kompetenz für eine zuverlässige Versorgung und einen störungsfreien Betrieb – 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr. 

www.energienetzsaar.de

Hier geht's zum Regelplan

Einebnung von Grabstätten auf dem Waldfriedhof Riegelsberg

Die gemäß § 10 in Verbindung mit § 11 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Riegelsberg festgesetzte Nutzungsfrist (=Ruhefrist) für Gräber, welche bis zum 31.12.2024 in den folgenden Grabfelder abgelaufen sind, werden eingeebnet.

Feld 58 vollständig
Feld 35 vollständig
Feld 42 vollständig
Grab mit der Nummer 37-1-4
Grab mit der Nummer 3-1-2

Die Nutzungsberechtigten bzw. Hinterbliebenen, die für die Pflege der Gräber verantwortlich sind, werden aufgefordert, alle baulichen Anlagen (Grabsteine, Grabplatten, Einfriedungen), insofern sie von einer von ihnen selbst beauftragten Fachfirma entfernt werden sollten, sowie die Bepflanzung und sonstige Gegenstände nach Ablauf der Nutzungszeit, also spätestens bis

31.03.2025 

zu beseitigen.

Nach Ablauf dieser Frist werden alle nicht entfernten Anlagen von der Gemeinde entschädigungslos entsorgt. 

Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Riegelsberg, Friedhofsverwaltung,  Saarbrücker Str. 31, Zimmer 2.05, Herrn Winterhalter, 

Telefon: 06806 / 930-152 oder per Mail: friedhof@riegelsberg.de.

Riegelsberg, 18.11.2024

Gemeinde Riegelsberg
Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle 

Kontakt:

Bürgermeisterbüro
06806 930-111
gemeinde(at)riegelsberg.de

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr