Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:

nächste Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses am 28.04.2025

Die 7. (nichtöffentliche) Sitzung des Finanz-, Personal-, Wirtschafts- und Werksausschusses findet am Montag, 28.04.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.

Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil

Eröffnung der Sitzung 
1Jahresabschluss 2023 des Hallen- und Bäderbetriebes der Gemeinde Riegelsberg
2Jahresabschluss 2023 des Gemeindewasserwerkes Riegelsberg
3Jahresabschluss 2023 des Abwasserbetriebes der Gemeinde Riegelsberg
4Personalangelegenheiten
4.1Übernahme eines Gemeindeinspektors in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, nach erfolgreicher Absolvierung der vorausgehenden Probezeit
4.2Nachfolgepersonalisierung für den Fachbereich 4 -Technische Dienste-,hier: Konkrete Entscheidung hinsichtlich der Besetzung der Stelle
4.3Einstellung eines Mitarbeiters (m/w/d) für den Fachbereich 4 -Technische Dienste-(Aufgabenbereich energetischer Klimaschutz/kommunale Wärmeplanung),hier: Festlegung des weiteren Verfahrens
5Mitteilungen
6Verschiedenes

Klaus Häusle

Änderung der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Gemeinde Riegelsberg

Ab Mai ist es möglich, mittwochs ohne vorherige Terminvereinbarung die Leistungen des Bürgerbüros wahrzunehmen. 

Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro an diesem Tag bereits um 11:30 Uhr schließt. Es wird darum gebeten, spät möglichst 15 Minuten vor Schließung zu erscheinen. Aufgrund des im Vorfeld nicht vorhersehbaren Andranges kann eine Bearbeitung Ihres Anliegens jedoch nicht gewährleistet werden. 

Für eine verbindliche Bearbeitung Ihres Anliegens wird empfohlen, einen Termin zu vereinbaren.

Übersicht der ab Mai gültigen Öffnungszeiten im Bürgerbüro:

Montag                                               07:30 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag                                              07:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                                           07:30 Uhr – 11:30 Uhr – ohne Terminvereinbarung

Donnerstag                                        07:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 15:30 Uhr

Freitag                                                 07:30 Uhr – 12:00 Uhr

Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle

 

Rathaus früher geschlossen

Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung Riegelsberg sind am 

Montag, dem 28. April 2025 ab 11.00 Uhr

aus innerbetrieblichen Gründen geschlossen.

Den Notdienst des Wasserwerkes erreichen Sie in dringenden Fällen unter der Rufnummer 06806/930-166.

Riegelsberg, 07. April 2025

Der Bürgermeister

Klaus Häusle

 

 

Verkehrsregelung anlässlich der Riegelsberger Frühkirmes 2025 am 26.04.2025 bis 28.04.2025

Der Marktplatz ist ab Donnerstag, 24.04.2025, 11.00 Uhr bis einschl. Dienstag, 29.04.2025, 12.00 Uhr bzgl. der Frühkirmes gesperrt. 

Riegelsberg, 03.04.2025

Gemeinde Riegelsberg
Der Bürgermeister

Klaus Häusle       

 

Festsetzung der Sperrstunde

Gemäß §2 Abs. 5 der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie vom 16.08.2011 (Amtsbl. S. 277) - in ihrer aktuell gültigen Fassung - ergeht folgende Allgemeinverfügung:

Aus Anlass der diesjährigen Frühkirmes auf dem Riegelsberger Marktplatz wird die Betriebszeit für die Außengastronomie in den Nächten vom 26.04.2025 auf den 27.04.2025 und vom 27.04.2025 auf den 28.04.2025 auf 01:00 Uhr ausgedehnt.

Riegelsberg, den 03.04.2025                                

Der Bürgermeister als
Ortspolizeibehörde

gez. Klaus Häusle 

                                                                                                                            

Vertretung des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg

Bürgermeister Klaus Häusle wird in der Zeit vom 18.04.2025 – 27.04.2025 durch den Ersten Beigeordneten Herrn Dennis Detzler vertreten. 

 

 

Bericht über die Beteiligung der Gemeinde Riegelsberg an der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderungsgesellschaft der Gemeinden Heusweiler und Riegelsberg (ABG gGmbH) für das Geschäftsjahr 2023

Die Gemeinde Riegelsberg hat gemäß § 115 Absatz 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen.

Der jährliche Bericht dient auch der Information der Einwohnerinnen und der Einwohner der Gemeinde und soll dazu beitragen, die Aufgabenerfüllung in Privatrechtsform -und damit als solche aus dem kommunalen Haushalt ausgegliedert- transparenter zu machen.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Bericht über die Beteiligung der Gemeinde Riegelsberg an der ABG gGmbH für das Geschäftsjahr 2023 vom 14. April bis 29. April 2025 im Rathaus Riegelsberg, Zimmer 2.21, während der Dienststunden zur Einsicht ausliegt. Eine telefonische Terminabstimmung unter 06806/930-111 ist erforderlich.

Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet.

Riegelsberg, den 12.Februar 2025

Gemeinde Riegelsberg
Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle

Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Riegelsberg

Im Zusammenhang mit einer in der Gemarkung Walpershofen, Flur 01 (Ellerwiese) durchgeführten Liegenschaftsvermessung wurden die Grenzen des Flurstückes Nr. 246/4 und 679/242 festgestellt und abgemarkt.

Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am 07.04.2025 ein Grenztermin durchgeführt.

Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz (SVermKatG) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben.

Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Entscheidung der Verhandlungsleiterin / des Verhandlungsleiters

Die Flurstücksgrenzen werden so - wiederhergestellt - festgestellt - wie es die Ermittlung der alten Flurstücksgrenzen - und die Festlegung der neuen Flurstücksgrenzen - ergeben hat, und wie es aus der Skizze ersichtlich ist.

Abmarkung der Grenzpunkte

Die Abmarkung der Grenzpunkte - und die Entfernung von Abmarkungen - erfolgt in der aus der Skizze ersichtlichen Weise.

Die Niederschrift über den Grenztermin ist in der Zeit vom 08.04.2025 bis 23.05.2025 in den Geschäftsräumen des Vermessungsbüros König und Rickmann, Holzer Straße 10-12, 66265 Heusweiler ausgelegt und kann während der Geschäftsstunden Montag bis Freitag von 8:00 Uhr - 16:00 Uhr eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 41 Abs. 4 Satz 3 SVwVfG (Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz) nach Ablauf von zwei Wochen nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bestimmung der Flurstücksgrenzen - die Entfernung von Abmarkungen - und die Abmarkung der Grenzpunkte - kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis erhoben werden.

Die Klage muss die Klägerin / den Kläger, die Beklagte / den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten. Der Klage soll zudem der angefochtene Bescheid beigefügt werden. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.

Die Erhebung der Klage kann schriftlich, zur Niederschrift der Urkundsbeamtin / des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder in elektronischer Form nach Maßgabe der für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Regelungen erfolgen.

Soweit die Klageerhebung schriftlich oder zur Niederschrift erfolgt, sind der Klage so viele Abschriften der Klage einschließlich Anlagen beizufügen, dass alle übrigen Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

Heusweiler, den 08.04.2025

Dipl.-Ing. Thomas Rickmann,
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Der Entsorgungsverband Saar informiert: Änderungen bei den Abfuhrterminen an Ostern

In Beckingen, Bexbach, Blieskastel, Bous, Dillingen, Ensdorf, Friedrichsthal, Gersheim, Großrosseln, Heusweiler, Kirkel, Kleinblittersdorf, Losheim, Mandelbachtal, Merchweiler,
Mettlach, Nalbach, Perl, Püttlingen, Quierschied, Rehlingen-Siersburg, Riegelsberg, Saarwellingen, Schmelz, Schwalbach, Spiesen-Elversberg, Sulzbach, Überherrn, Wadern, Wadgassen, Wallerfangen und Weiskirchen gilt für die Abfuhr der Bio- und Restabfalltonnen folgende Regelung:

• Die Abfuhr am Karfreitag, den 18. April 2025, wird auf Samstag, 19. April 2025
verschoben.
• In der Woche nach Ostern verschieben sich aufgrund des Feiertags Ostermontag
(21. April 2025) alle Abfuhrtermine um jeweils einen Tag nach hinten.

Der EVS bittet alle Haushalte in den betroffenen Kommunen, ihre Abfalltonnen entsprechend der geänderten Abfuhrtermine bereitzustellen.
Aktuelle Informationen zu den Abfuhrterminen, einschließlich aller Feiertagsregelungen, sind
jederzeit auf der Website www.evs.de/abfuhrtermine oder in der kostenfreien EVS AbfallApp verfügbar, die in den App-Stores heruntergeladen werden kann.

Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg am Sonntag, dem 28. September 2025

Gemäß § 74 Kommunalwahlgesetz (KWG) in der derzeit geltenden Fassung, gebe ich bekannt, dass für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg als Wahltag der 28. September 2025 und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl der 12. Oktober 2025 festgesetzt wurde.

Gleichzeitig fordere ich gemäß den §§ 22, 23, 24, 24a, 72 und 76 KWG und den Bestimmungen der §§ 18, 19, 100 und 104 Kommunalwahlordnung (KWO) in der derzeitig geltenden Fassung die politischen Parteien und Wählergruppen sowie Einzelpersonen auf, bis spätestens am 66. Tag vor der Wahl, also Donnerstag, 24. Juli 2025, 18.00 Uhr, Wahlvorschläge für die am 28. September 2025 stattfindende Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Riegelsberg, Rathaus Zimmer 1.08 bzw. Zimmer 1.13, einzureichen. Die Wahlvorschläge sind in dreifacher Ausfertigung, nach dem Muster der Anlage 11a bzw. Anlage 11b zu § 104 Absatz 2 der KWO einzureichen. Die dem Wahlvorschlag beizufügenden Anlagen sind nur in einer Ausfertigung erforderlich.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 24. Juli 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.

Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass neben der Einreichung eines Wahlvorschlages auch eine beamtenrechtliche Bewerbung der Bewerberin / des Bewerbers notwendig ist, die ebenfalls bis zum 24. Juli 2025 vorzulegen ist.

Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Ist zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden, so findet die Wahl nicht statt. In diesem Fall wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister vom Gemeinderat der Gemeinde Riegelsberg gewählt.

Wählbarkeit
Nach § 54 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der derzeit gültigen Fassung ist zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister wählbar jede oder jeder Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Inhalt und Form der Wahlvorschläge
A) Parteien und Wählergruppen
Parteien und Wählergruppen haben ihren Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 11a KWO einzureichen.
Sie haben dabei insbesondere Folgendes zu beachten:
1.    Jede Partei oder Wählergruppe kann im Wahlgebiet nur einen Wahlvorschlag, der nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten darf, einreichen. Der Wahlvorschlag muss den Namen der einreichenden Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese angeben.
2.    Die Bewerberin/der Bewerber ist in geheimer Abstimmung in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes zu wählen.
3.    Die Bewerberin/der Bewerber muss ihrer oder seiner Benennung im Wahlvorschlag schriftlich zustimmen und dabei die Versicherung an Eides statt abgeben, dass sie oder er als Bürgermeisterin oder Bürgermeister jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Die Zustimmungserklärung kann nicht zurückgenommen werden.
4.    Die Bewerberin/der Bewerber ist im Wahlvorschlag mit Familiennamen, Vornamen, Beruf, Geburtsdatum, Wohnort und Wohnung aufzuführen.
5.    In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson.
    Soweit das KWG nichts anderes bestimmt, ist nur die Vertrauensperson, bei deren Verhinderung die stellvertretende Vertrauensperson berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson sollen in der Gemeinde Riegelsberg wohnen.
6.    Der Wahlvorschlag muss von drei Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Jede Unterzeichnerin und jeder Unterzeichner muss dabei ihren oder seinen Familien- und Vornamen, ihren oder seinen Wohnort sowie ihren oder seine Wohnung angeben.
Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung durch Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber ist zulässig.
7.    Der Wahlvorschlag einer Partei bedarf der Bestätigung durch die für die Gemeinde zuständige Parteileitung.

Mit den Wahlvorschlägen sind in einfacher Ausfertigung einzureichen:
1.    die Zustimmungserklärung der Bewerberin/des Bewerbers (Anlage 13 KWO),
2.    eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin/des Bewerbers (Anlage 14 KWO),
3.    eine Versicherung an Eides statt der Unionsbürgerin/der Unionsbürgers über ihre/seine Staatsangehörigkeit und dass sie/er im Herkunfts-Mitgliedstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (Anlage 14a KWO),
4.    eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertretungsversammlung (Anlage 15 KWO) nebst Versicherungen an Eides statt (Anlage 16 KWO).

B) Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber
1.    Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber haben ihre Wahlvorschläge nach dem Muster der Anlage 11b KWO einzureichen und persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers trägt den Familiennamen der Bewerberin oder des Bewerbers. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers kann von drei Wahlberechtigten unterschrieben werden; in dem Wahlvorschlag kann eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden.
2.    Mit den Wahlvorschlägen sind in einfacher Ausfertigung einzureichen:
    -    eine Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 14 KWO),
    -    eine Versicherung an Eides statt als Unionsbürgerin oder Unionsbürger über ihre/seine Staatsangehörigkeit und dass sie/er im Herkunfts-Mitgliedstaat nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (Anlage 14a KWO).

C) Unterstützung eines Wahlvorschlages
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der letzten Gemeinderatswahl oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz zugefallen ist, bedarf der Unterstützung von mindestens 99 wahlberechtigten Bürgerinnen oder Bürgern der Gemeinde Riegelsberg. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber.
Der Unterstützung des Wahlvorschlags einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.

Zur Unterstützung eines Wahlvorschlages einer Partei oder Wählergruppe oder einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers haben sich die Wahlberechtigten bis spätestens zum 24. Juli 2025, 18.00 Uhr, persönlich in ein beim Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg (Rathaus Riegelsberg, Zimmer 1.08 bzw. 1.13, Saarbrücker Straße 31, 66292 Riegelsberg) für den jeweiligen Wahlvorschlag aufliegendes Verzeichnis einzutragen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner haben in der Eintragung Vor- und Familienname, Wohnort und Wohnung persönlich und handschriftlich anzugeben. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Eintragung gegeben sein. Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist ihre bzw. seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Eine auf dem Unterstützungsverzeichnis geleistete Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden.

Die Unterstützungsverzeichnisse liegen von dem auf den Tag der Einreichung des Wahlvorschlages folgenden Tag bis zum 66. Tag vor der Wahl, Donnerstag, 24. Juli 2025, 18.00 Uhr, zur Eintragung aus. Die Eintragung ist während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr), sowie an den letzten 4 Samstagen vor Ablauf der Frist, also am 28.06.2025, 05.07.2025, 12.07.2025 und 19.07.2025 in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 12.00 Uhr, möglich.
Die Dienststelle des Gemeindewahlleiters ist am letzten Tag der Einreichungsfrist, Donnerstag, dem 24. Juli 2025, vormittags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Auf die Bestimmungen über die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Unterstützungsverzeichnisses sowie über die Eintragung in ein Unterstützungsverzeichnis in § 22 Abs. 2 KWG und § 17 KWO wird hingewiesen.

Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung verwiesen.

Die für das Einreichen von Wahlvorschlägen für die Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister notwendigen Formulare (Anlagen 11a, 11b, 13, 14, 14a, 15 und 16 zur KWO) stellt das Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg auf Wunsch gerne zur Verfügung.

Diese können ab sofort beim Wahlamt der Gemeinde Riegelsberg im Rathaus Riegelsberg, Zimmer 1.08 bzw. 1.13 - Tel. 06806/930-119 und 137 -angefordert werden.

Riegelsberg, 26. März 2025

Gemeinde Riegelsberg
Der Gemeindewahlleiter
gez.:
Klaus Häusle
Bürgermeister

Bestellung eines/einer Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Die Gemeinde Riegelsberg beabsichtigt zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen eine Person zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik (Beauftragte/Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen) für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates Riegelsberg zu bestellen.

Zu den Aufgaben des oder der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen gehören

•    Beratung der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die Bürger mit Behinderung betreffen
•    Recht zur Teilnahme an den Sitzungen der Vertretungsorgane der Gemeinde
•    Zusammenarbeit mit Organisationen der örtlichen Behindertenselbsthilfe
•    Bericht an den Gemeinderat Riegelsberg zur Mitte und zum Ende der Wahlperiode über die Tätigkeit.

Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Eine Entschädigung wird nur für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates oder dessen Ausschüsse in Höhe des jeweiligen Sitzungsgeldes für die Gemeinderatsmitglieder gewährt.

Die Bestellung des oder der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird vom Gemeinderat Riegelsberg vorgenommen.
Als Beauftragte sollen möglichst in der Behindertenarbeit erfahrende Personen bestellt werden. Bewerbungen von unerfahrenen Personen werden jedoch ebenfalls begrüßt.

Ihre vollständigen aussagekräftigen Bewerbungsunterlagensenden Sie bitte bis zum 27. April 2025 an

Gemeinde Riegelsberg
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste –
Postfach 11 34
66288 Riegelsberg

Bewerbungen in elektronischer Form sind selbstverständlich ebenfalls möglich. Bitte senden Sie diese in Form einer PDF-Datei an gemeinde@riegelsberg.de.

Riegelsberg, den 19.März 2025
Der Bürgermeister
Klaus Häusle

Die energis-netzgesellschaft mbH informiert über Baumaßnahmen in Riegelsberg

Die energis-Netzgesellschaft mbH verlegt in Riegelsberg in der Saarbrücker-Straße, Ziegelhütter-Straße und in der Hilschbacher- Straße mehrere Nieder- und Mittelspannungskabel zur Ortsnetzversorgung.

Die Baumaßnahme beginnt ab der Saarbrücker-Straße vor Haus Nr.163, und endet in der Hilschbacher-Straße Höhe der energis-netzgesellschaft mbH Ortsnetztrafostation und in der Ziegelhütter-Straße vor Haus Nr. 2.

Die Verlegung der Versorgungsleitungen erfolgt in der Straße und im Gehweg.

In Abstimmung mit den zuständigen Straßenbaulastträgern, wird in der Saarbrücker-Straße, Ziegelhütter-Straße und Hilschbacher-Straße in diesem Abschnitt für den Zeitraum der Ausführung eine Verkehrssicherung mit Umleitungen und eine Ampelanlage für den Öffentlichen Verkehr gestellt.

Die Bauarbeiten beginnen in der 13. oder 14. KW und werden voraussichtlich mit Ende der 19. KW abgeschlossen sein.

Im Verlauf der Arbeiten kann es im Bereich der betroffenen Verkehrsflächen zu Beeinträchtigungen kommen. Diese bitten wir bereits im Vorfeld zu entschuldigen. Alle an den Bauarbeiten beteiligten Unternehmen sind bemüht, die erforderlichen Arbeiten zu aller Zufriedenheit durchzuführen und die Störungen auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Die energis-Netzgesellschaft mbH 

Als regionaler Netzbetreiber sind wir für Planung, Betrieb und Vermarktung des Strom- und Gasverteilnetzes in unserer Region verantwortlich. Die rund 210 Mitarbeiter sorgen mit hoher technischer Kompetenz für eine zuverlässige Versorgung und einen störungsfreien Betrieb – 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr. 

www.energienetzsaar.de

Hier geht's zum Regelplan

Kontakt:

Bürgermeisterbüro
06806 930-111
gemeinde(at)riegelsberg.de

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr