Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:

Aufgrund von Kranarbeiten wird am Donnerstag, den 06.03.2025, von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr, eine Vollsperrung in der Hauerstraße 14 – 16 angeordnet. 

Ich bitte die betroffenen Anwohner um Kenntnisnahme und Beachtung der verkehrsbehördlichen Anordnung. 

Riegelsberg, den 18.02.2025

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Klaus Häusle

Pressemitteilung der Gemeinde Riegelsberg zum Sachstand des Glasfaserausbaus in der Gemeinde

Die Deutsche Glasfaser hat mit dem Glasfaserausbau in der Gemeinde Riegelsberg bislang offiziell noch nicht begonnen. Ursprünglich sollte der Ausbau bereits im April 2023 starten, jedoch kam es zu mehreren Verzögerungen auf Seiten der Deutsche Glasfaser. Bisher wurden lediglich die sogenannten POP-Verteiler (Point of Presence) aufgestellt. Die Trassenplanung wurde vom Betreiber Deutsche Glasfaser bei der Gemeinde noch nicht eingereicht.

Die ursprüngliche Fertigstellung des Glasfaserausbaus war für April/Mai 2024 vorgesehen. Aufgrund der Verzögerungen ist der Gemeindeverwaltung derzeit kein genauer Abschlusszeitpunkt bekannt. Bis zum heutigen Tage gab es mehrere Probleme auf Seiten des zukünftigen Betreibers, darunter insbesondere die Notwendigkeit für die Deutsche Glasfaser, einen neuen Baupartner zu finden. Der bisherige hatte in anderen saarländischen Kommunen Mängel bei der Ausführung verursacht, was zu Verzögerungen des Ausbaus in Riegelsberg führte. 

Insgesamt sind in der Gemeinde Riegelsberg bis zu 5.000 Glasfaserhausanschlüsse geplant. 

Eine offizielle Stellungnahme der Deutschen Glasfaser wurde in den vergangenen Monaten von Seiten der Gemeinde mehrfach angefordert, um mehr Klarheit über den weiteren Ablauf und die Behebung der bestehenden Probleme zu erhalten. Jedoch kann die Kommunikation mit der Deutschen Glasfaser von Seiten der Gemeinde Riegelsberg nur als sehr schwerfällig beschrieben werden. Eine finale Stellungnahme steht aktuell noch aus.

„Meine zuständigen Mitarbeiter haben mehrfach versucht, von der Deutsche Glasfaser verlässliche Informationen zu bekommen, um unsere Bürgerinnen und Bürger adäquat über den Sachstand des Ausbaus zu informieren, jedoch bis hierhin ohne Erfolg“, so Bürgermeister Klaus Häusle. „Ich wollte jedoch trotzdem die Riegelsbergerinnen und Riegelsberger über den aktuellen Stand informieren, auch wenn dies bedeutet, Ihnen mitzuteilen, dass auch die Verwaltung keine weiteren Informationen hat“, so Häusle abschließend.

Die Gemeinde Riegelsberg hofft auf eine zügige Lösung der bestehenden Probleme und einen baldigen Beginn der Arbeiten, um den Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich Highspeed-Internet zur Verfügung stellen zu können.

Öffentliche Steuer- und Gebühren-Mahnung

Die Gemeindekasse Riegelsberg macht darauf aufmerksam, dass 

am 15. Februar 2025 folgende Steuern- und Gebühren fällig waren:

  • Grundsteuer                                                            1. Quartal 2025
  • Gewerbesteuer-Vorauszahlung                           1. Quartal 2025
  • Hundesteuer                                                           1. Quartal 2025
  • Wassergebühren-Vorauszahlung                        1. Quartal 2025
  • Abwassergebühren -Vorauszahlung                   1. Quartal 2025

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben, einschließlich der bis zum 15.02.2025 fälligen Nachträge, im Rückstand sind, werden hiermit   ö f f e n t l i c h    g e m a h n t

Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die Rückstände

innerhalb einer Woche

- unter Angabe der steuerlichen Kontonummer - an die Gemeindekasse Riegelsberg zu zahlen.

Ab dem 03.03.2025 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:

für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage

ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert

des auf volle 50 € abgerundeten Betrages.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

Gemeindekasse Riegelsberg

Der Bürgermeister

 

 

 

 

gez. Klaus Häusle

                        

Dienststellen an Rosenmontag geschlossen

Die Dienststellen der Gemeindeverwaltung Riegelsberg sind an Rosenmontag, dem 03.03.2025 geschlossen.

Von der Schließung sind neben dem Rathaus auch der Bauhof, die Kleinschwimmhalle, das Gemeindewasserwerk und der Wertstoffhof betroffen.

Den Notdienst des Gemeinde-Wasserwerkes erreichen Sie in dringenden Fällen unter der Rufnummer 06806-930166.

Riegelsberg, 10. Februar 2025

Der Bürgermeister
Klaus Häusle

 

 

Ausschreibung Europapreis 2025

Hier geht's zu den Infos

Wahlbekanntmachung

1.  Am 23. Februar 2025

findet die

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.  Die Gemeinde Riegelsberg ist in 8 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 16. Januar 2025 bis
02. Februar 2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 10.00 Uhr in der Riegelsberghalle, Alleestraße 1, 66292 Riegelsberg, zusammen.

3.  Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a)  für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b)  für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.  Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.  Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a)  durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b)  durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.  Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbst bestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

8.  Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V.
Frau Vorsitzende Silvia Hame
Küstriner Straße 6
66121 Saarbrücken
Telefon: 06 81 / 81 81 81
E-Mail: info(at)bsvsaar.org
Internet: www.bsvsaar.org

Riegelsberg, den 06. Februar 2025

Die Gemeindebehörde Riegelsberg

Klaus Häusle
Bürgermeister

 

 

Verkehrsregelung anlässlich des Rosenmontagsumzugs am 03.03.2025

Der Marktplatz ist am Montag, 03.03.2025, von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr, wegen des Rosenmontagsumzugs, gesperrt. Der Rosenmontagsumzug wird durchgeführt von der Elterninitiative für ein kinderfreundliches Riegelsberg e.V.

Die Wegstrecke des Umzugs ist vom Marktplatz, Marienstraße, Buchschacher Straße, Wasserwerkstraße, Lindenstraße zum Sportplatz.

Riegelsberg, den 06.02.2025

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
gez.
Klaus Häusle

 

 

 

 

 

 

Der Zweckverband Wertstoffhof informiert:

Der Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Riegelsberg informiert

Die Kleinschwimmhalle Pflugscheid ist am Faschingssonntag, dem 02. März und am Rosenmontag, dem 03. März 2025 (einschließlich) geschlossen.

Der Bürgermeister
als Betriebsleiter
gez.
Klaus Häusle

19. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Gemeinde Riegelsberg vom 17.12.1990

Auf Grund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes –KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I, S. 1119) und der §§ 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes –KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I, S. 1119) und des § 15 Abs. 4 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) in der Fassung vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1352), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2024 (Amtsbl. I S. 286) hat der Gemeinderat Riegelsberg am 09.12.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Fassung vom 17. Dezember 1990 wird wie folgt geändert:

§ 1 erhält folgende Fassung:

Die Benutzungsgebühren (unter Berücksichtigung der Beiträge an den Entsorgungs-verband und der Abwasserabgaben) werden gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Kanalgebührensatzung) vom 17. Dezember 1990 wie folgt festgesetzt:

Benutzungsgebühren pro cbm Wasserverbrauch          4,22 €

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Riegelsberg, den 10. Dezember 2024

Der Bürgermeister
Klaus Häusle 

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 KSVG, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten.

Riegelsberg, den 13. Dezember 2024

Der Bürgermeister
Klaus Häusle

 

 

 

Einebnung von Grabstätten auf dem Waldfriedhof Riegelsberg

Die gemäß § 10 in Verbindung mit § 11 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Riegelsberg festgesetzte Nutzungsfrist (=Ruhefrist) für Gräber, welche bis zum 31.12.2024 in den folgenden Grabfelder abgelaufen sind, werden eingeebnet.

Feld 58 vollständig
Feld 35 vollständig
Feld 42 vollständig
Grab mit der Nummer 37-1-4
Grab mit der Nummer 3-1-2

Die Nutzungsberechtigten bzw. Hinterbliebenen, die für die Pflege der Gräber verantwortlich sind, werden aufgefordert, alle baulichen Anlagen (Grabsteine, Grabplatten, Einfriedungen), insofern sie von einer von ihnen selbst beauftragten Fachfirma entfernt werden sollten, sowie die Bepflanzung und sonstige Gegenstände nach Ablauf der Nutzungszeit, also spätestens bis

31.03.2025 

zu beseitigen.

Nach Ablauf dieser Frist werden alle nicht entfernten Anlagen von der Gemeinde entschädigungslos entsorgt. 

Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Riegelsberg, Friedhofsverwaltung,  Saarbrücker Str. 31, Zimmer 2.05, Herrn Winterhalter, 

Telefon: 06806 / 930-152 oder per Mail: friedhof@riegelsberg.de.

Riegelsberg, 18.11.2024

Gemeinde Riegelsberg
Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle 

Sperrung Teilstück Dorfstraße

Durch die Regenereignisse am 14.08.2024 wurde der Asphalt ist die Dorfstraße vor Hausnummer 2 beschädigt und die Dorfstraße muss in diesem Teilstück vollgesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die Hilschbacher Straße, Ziegelhütter Straße und Gartenstraße und in der Gegenrichtung erfolgt die Umleitung über die Gartenstraße, Ziegelhütter Straße, Saarbrücker Straße.

Riegelsberg, 16.08.2024

Der Bürgermeister 
als Ortspolizeibehörde

gez.
Klaus Häusle

 

Kontakt:

Bürgermeisterbüro
06806 930-111
gemeinde(at)riegelsberg.de

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr