Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Riegelsberg:

Der Hallen- und Bäderbetrieb der Gemeinde Riegelsberg informiert

Die Kleinschwimmhalle Pflugscheid ist am Faschingssonntag, dem 02. März und am Rosenmontag, dem 03. März 2025 (einschließlich) geschlossen.

Der Bürgermeister
als Betriebsleiter
gez.
Klaus Häusle

nächste Sitzung des Gemeinderates Riegelsberg am 27.01.2025

Die 6. Sitzung des Gemeinderates Riegelsberg findet am Montag, 27.01.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Neubau Feuerwehrgerätehaus Löschbezirk Walpershofen
Hier: Standortentscheidung nach Machbarkeitsstudie
1.1 Neubau Feuerwehrgerätehaus Löschbezirk Walpershofen
Hier: Standortentscheidung nach Machbarkeitsstudie
2 5. Änderungssatzungssatzung zur Satzung über die Veranstaltung und Ordnung von Wochenmärkten und Volksfesten (Kirmessen) in der Gemeinde Riegelsberg
3 Vorstellung des Projektes „Saar66“ durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit; hier: Antrag der SPD-Fraktion
4 Ausschreibung der Stelle der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
5 Mitteilungen
6 Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
7 Neuverpachtung Restaurant Riegelsberghalle
8 Vergabe restlicher Bodenbelagsarbeiten in der Lindenschule
9 Vergaben
10 Bauangelegenheiten
10.1 Sanierung des Schulhofs der Grundschule Pflugscheid, hier Vorstellung der Entwurfsplanung
11 Personalangelegenheiten
11.1 Einstellung eines Mitarbeiters (m/w/d) für den Fachbereich 3 -Finanzen,
hier: Ausschreibung der Stelle
11.2 Einstellung eines Mitarbeiters (m/w/d) für den Bereich des Gde.-Bauhofes,
hier: Erneute Ausschreibung der Stelle
11.3 Einstellung eines Mitarbeiters (m/w/d) für den Fachbereich 4 -Technische Dienste- (Techniker Tiefbau),
hier: Aufhebung der Ausschreibung
11.4 Nachfolgepersonalisierung für den Fachbereich 4 -Technische Dienste-,
hier: Ausschreibung der Stelle
12 Mitteilungen
13 Verschiedenes

Klaus Häusle

Aktualisierte öffentliche Bekanntmachung zum Ortsrat Walpershofen am 22.01.2025

Die 6. Sitzung des Ortsrates Walpershofen findet am Mittwoch, 22.01.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Mitteilungen
2 Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
3 5. Änderungssatzungssatzung zur Satzung über die Veranstaltung und Ordnung von Wochenmärkten und Volksfesten (Kirmessen) in der Gemeinde Riegelsberg
4 Sachstand AWO KiTa Buchschachen
5 Mitteilungen
6 Verschiedenes

Werner Hund

nächste Sitzung des Ortsrates Riegelsberg am 21.01.2025

Die 6. Sitzung des Ortsrates Riegelsberg findet am Dienstag, 21.01.2025 um 18:15 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Seniorennachmittag 2025
2 Mitteilungen
3 Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
4 5. Änderungssatzungssatzung zur Satzung über die Veranstaltung und Ordnung von Wochenmärkten und Volksfesten (Kirmessen) in der Gemeinde Riegelsberg
5 Mitteilungen
6 Verschiedenes

Heiko Walter

nächste Sitzung des Ortsrates Walpershofen am 22.01.2025

Die Sitzung des Ortsrates Walpershofen findet am Mittwoch, 22.01.2025 um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal, Rathaus Riegelsberg statt.

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Eröffnung der Sitzung
1 Mitteilungen
2 Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
3 5. Änderungssatzungssatzung zur Satzung über die Veranstaltung und Ordnung von Wochenmärkten und Volksfesten (Kirmessen) in der Gemeinde Riegelsberg
4 Mitteilungen
5 Verschiedenes

Nachruf Jürgen Klein

Entsorgungsübersicht Wertstoffzentrum Köllertal ab 01.01.2025

Hier geht's zur Übersicht…

Vertretung des Bürgermeisters der Gemeinde Riegelsberg

Bürgermeister Klaus Häusle wird in der Zeit vom 24.01. – 02.02.2025 durch den Ersten Beigeordneten Herrn Dennis Detzler vertreten. 

 

 

Abholung der Weihnachtsbäume

In der Gemeinde Riegelsberg und gleichzeitig im Ortsteil Walpershofen werden am 

Montag, 20. Januar 2025, Dienstag 21.01.2025 und Mittwoch 22.01.2025

die Weihnachtsbäume eingesammelt.

Sowohl für Riegelsberg als auch Walpershofen müssen “alle“ Weihnachtsbäume unabhängig von den oben genannten Abfuhrterminen bereits

am Montag, den 20.01.2025 ab 05:00 Uhr

gut sichtbar vor dem Anwesen auf dem Bürgersteig zum Abholen bereitgestellt werden. Die Bäume sind so bereitzulegen, genau wie bei der Bereitstellung Ihrer Abfallgefäße, dass keine Beeinträchtigungen für Fußgänger entstehen. Ich mache nochmals darauf aufmerksam, dass Weihnachtsbäume die in Vorgärten abgelegt werden, in den frühen Morgenstunden als solche nicht erkennbar sind und dann nicht abgefahren werden.

Ich bitte um Beachtung folgender Hinweise:

  1. Jeglicher Christbaumschmuck ist gänzlich von den Bäumen zu entfernen, 

  2. der einzelne Weihnachtsbaum darf ein Höhenmaß von 2,20 Meter nicht übersteigen, sollten größere Weihnachbäume vorhanden sein, müssen diese zurückgeschnitten werden, 

  3. der Stamm des Baumes darf maximal einen Durchmesser von 12 cm haben.

Wenn die hier genannten Hinweise nicht beachtet werden, wird der Weihnachtbaum nicht abgefahren.

Sollten Sie vergessen haben Ihren Weihnachtsbaum bereitzustellen, dann können Sie diesen mittwochs in der Zeit von 10.00 und 16:00 Uhr zur Kompostieranlage Riegelsberg, Holzer Straße bringen.

Haben Sie Probleme mit der Abfuhr von Ihrem Weihnachtsbaum, wenden Sie sich bitte direkt an meinem Mitarbeiter, Herrn Winterhalter, Telefon: 06806/930-152.

Riegelsberg, 04.11.2024
Der Bürgermeister
Gez.
Klaus Häusle 

EVS Abfuhrkalender für Riegelsberg für das Jahr 2025

mehr…

19. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Gemeinde Riegelsberg vom 17.12.1990

Auf Grund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes –KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I, S. 1119) und der §§ 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes –KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I, S. 1119) und des § 15 Abs. 4 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) in der Fassung vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1352), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. März 2024 (Amtsbl. I S. 286) hat der Gemeinderat Riegelsberg am 09.12.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung über die Festsetzung der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen in der Fassung vom 17. Dezember 1990 wird wie folgt geändert:

§ 1 erhält folgende Fassung:

Die Benutzungsgebühren (unter Berücksichtigung der Beiträge an den Entsorgungs-verband und der Abwasserabgaben) werden gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Riegelsberg über das Erheben von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Kanalgebührensatzung) vom 17. Dezember 1990 wie folgt festgesetzt:

Benutzungsgebühren pro cbm Wasserverbrauch          4,22 €

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Riegelsberg, den 10. Dezember 2024

Der Bürgermeister
Klaus Häusle 

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 KSVG, Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustandegekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten.

Riegelsberg, den 13. Dezember 2024

Der Bürgermeister
Klaus Häusle

 

 

 

Einebnung von Grabstätten auf dem Waldfriedhof Riegelsberg

Die gemäß § 10 in Verbindung mit § 11 der derzeit gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Riegelsberg festgesetzte Nutzungsfrist (=Ruhefrist) für Gräber, welche bis zum 31.12.2024 in den folgenden Grabfelder abgelaufen sind, werden eingeebnet.

Feld 58 vollständig
Feld 35 vollständig
Feld 42 vollständig
Grab mit der Nummer 37-1-4
Grab mit der Nummer 3-1-2

Die Nutzungsberechtigten bzw. Hinterbliebenen, die für die Pflege der Gräber verantwortlich sind, werden aufgefordert, alle baulichen Anlagen (Grabsteine, Grabplatten, Einfriedungen), insofern sie von einer von ihnen selbst beauftragten Fachfirma entfernt werden sollten, sowie die Bepflanzung und sonstige Gegenstände nach Ablauf der Nutzungszeit, also spätestens bis

31.03.2025 

zu beseitigen.

Nach Ablauf dieser Frist werden alle nicht entfernten Anlagen von der Gemeinde entschädigungslos entsorgt. 

Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Riegelsberg, Friedhofsverwaltung,  Saarbrücker Str. 31, Zimmer 2.05, Herrn Winterhalter, 

Telefon: 06806 / 930-152 oder per Mail: friedhof@riegelsberg.de.

Riegelsberg, 18.11.2024

Gemeinde Riegelsberg
Der Bürgermeister
gez.
Klaus Häusle 

Sperrung Teilstück Dorfstraße

Durch die Regenereignisse am 14.08.2024 wurde der Asphalt ist die Dorfstraße vor Hausnummer 2 beschädigt und die Dorfstraße muss in diesem Teilstück vollgesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die Hilschbacher Straße, Ziegelhütter Straße und Gartenstraße und in der Gegenrichtung erfolgt die Umleitung über die Gartenstraße, Ziegelhütter Straße, Saarbrücker Straße.

Riegelsberg, 16.08.2024

Der Bürgermeister 
als Ortspolizeibehörde

gez.
Klaus Häusle

 

Kontakt:

Bürgermeisterbüro
06806 930-111
gemeinde(at)riegelsberg.de

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr