Standesamt Riegelsberg
06806 930-129
standesamt@riegelsberg.de

Öffnungszeiten:
Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung ist aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich!
Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nach vorheriger Absprache jedoch möglich.

Aufgaben:
Alters- und Ehejubiläen, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung, Geburt, Kirchenaustrittserklärung, Leichenpaß, Namensänderung, Sterbefall, Urkunden, Vaterschaftsanerkennung

Allgemeine Informationen zur Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung muss bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt erfolgen. Hierzu ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Eine Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen.

Zur Anmeldung der Eheschließung sollten beide Partner bei uns persönlich vorsprechen. Wenn einer der Partner verhindert ist, kann er den Anderen schriftlich bevollmächtigen. 
Die Vollmacht finden Sie hier zum Download.

Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, teilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch mit.

Bitte kontaktieren Sie uns über standesamt@riegelsberg.de oder telefonisch unter 06806 930 129. 

Wir sind bemüht Ihre Anfragen zeitnah zu beantworten.

Die Anmeldung der Eheschließung verliert nach sechs Monaten ihre Gültigkeit. Bei Fragen steht Ihnen unser Team vom Standesamt unter der obigen Telefonnummer gerne zur Verfügung.

TRAUZEITEN

•    Montag – Freitag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Trauorte

Trauzimmer

FOTO des Trauzimmers folgt

Die Gemeinde Riegelsberg bietet Trauungen im gemeindeeigenen Trauzimmer an. Dieses bietet Platz für maximal 30 Personen, wobei 16 Sitzplätze vorhanden sind. Nach der Trauung kann in Absprache mit dem Team vom Standesamt ein Sektempfang auf der Galerie des Rathauses durchgeführt werden. Hier ist eine frühzeitige Anfrage notwendig, da die Galerie für viele verschiedene Veranstaltungen genutzt wird. Im Außenbereich des Rathauses ist ein Sektempfang jedoch jederzeit möglich. 

Galerie

Foto der Galerie folgt

Es besteht die Möglichkeit in der hellen und offenen Galerie des Rathauses die Ehe zu schließen. Da unsere Galerie auch für Ausstellungen und andere Veranstaltungen genutzt wird, sollte die Verfügbarkeit hier frühzeitig beim Standesamt angefragt werden. Es stehen zwischen 30 und 50 Sitzplätzen zur Verfügung, je nach Bestuhlung. Im Anschluss an die Trauung besteht die Möglichkeit auf der Galerie einen Sektempfang durchzuführen. Die Galerie wird Ihnen hier für weitere 30 Minuten zur Verfügung gestellt.

Urkundenanforderung

Urkunden können telefonisch unter 06806 930 129 oder per Mail (standesamt@riegelsberg.de) angefordert werden. 

Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich entschlossen haben, im Ausland zu heiraten, verlangt man von Ihnen in der Regel die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates, dass der beabsichtigten Eheschließung nach Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

Um genau zu erfahren, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung. 

Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland

Grundsätzlich können Sie eine Ehe, die im Ausland geschlossen wurde, mit der dort ausgestellten ausländischen Urkunde (ggf. mit Übersetzung) im Inland nachweisen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Eheschließung hier nachbeurkunden zu lassen, sofern einer der Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 
 

Anfragen und Kontakt

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unser Team vom Standesamt.

Standesamt Riegelsberg
Saarbrücker Straße 31
66292 Riegelsberg

Telefon: (06806) 930 - 129 
Fax:         (06806) 930 - 201
E-Mail: standesamt@riegelsberg.de 

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag

10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten! Sollte es Ihnen nicht möglich sein zu den allgemeinen Öffnungszeiten auf dem Standesamt vorzusprechen, fragen Sie nach einem Termin außerhalb der Sprechzeiten. Wir sind Ihnen gerne behilflich.

 

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr