Stephanie Müller, Sarah Brach
06806 930-124, -125
fuehrerschein(at)riegelsberg.de
Bürgerbüro

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag
13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Aufgaben:
Führerschein

Die Führerscheinstelle informiert:

Am 19.03.2019 ist die 13. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.

Nach § 24 a Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt.

Anlage 8e: Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

(grau- und rosafarbene Führerscheine)

 

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319.01.2033
1953-195819.01.2022
1959-196419.01.2023
1965-197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

 

Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

(Kartenführerscheine ohne Befristung in Feld 4b)

 

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-200119.01.2026
2002-200419.01.2027
2005-200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012-18.01.201319.01.2033

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. (gilt seit 16.07.2019)

Folgende Unterlagen sind für den Umtausch bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, erforderlich:

  1. Ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 2 Jahre)
  2. Ausweisdokument
  3. Führerschein
  4. Auszug aus der Führerscheinkartei von der ausstellenden Behörde des Führerscheins, wenn nicht durch die Führerscheinstelle der Gemeinde Riegelsberg ausgestellt.
  5. Gebühr 26,50 Euro bar oder EC-Zahlung möglich

Bei den  Kartenführerscheinen, die im Zeitraum vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden,  wie oben außer Punkt 4.

Bei Rückfragen setzen Sie sich mit der Führerscheinstelle der Gemeinde Riegelsberg in Verbindung!

Verwaltung:

Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Steuer- und Gewerbeamt:

Montag – Donnerstag 
8.00 Uhr -12.00 Uhr
Dienstag 
13.00 Uhr - 15.30 Uhr